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Service, Nachrichten
02.01.2017, Bayern

Erhöhte Wertgrenzen

Um auch kommunalen Auftraggebern ab 2017 die Anwendung der höheren Wertgrenze zu ermöglichen, wurde die Bekanntmachung zur „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ geändert.

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Ministerratssitzung am 06.12.2016 beschlossen, durch eine Änderung der Einführungsbekanntmachung VOL/A die Wertgrenze für Freihändige Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen zum 01.01.2017 für staatliche Auftraggeber auf 50.000 € (netto) zu erhöhen. Die bisher für den staatlichen Bereich geltende Grenze für einen zulässigen Direktkauf, das heißt eine Beschaffung ohne Vergabeverfahren, soll zum gleichen Stichtag von bisher 500 € auf 1.000 € erhöht werden. Um auch kommunalen Auftraggebern zum 01.01.2017 die Anwendung der höheren Wertgrenze zu ermöglichen, hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr kurzfristig die Bekanntmachung zur „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ geändert.

Die Wertgrenze für Freihändige Vergaben von bisher 30.000 € (netto) wurde sowohl für Liefer- und Dienstleistungen als auch für Bauleistungen auf 50.000 € (netto) erhöht. Die neue Grenze für einen Direktkauf in Höhe von 1.000 € (netto) wurde ebenfalls für kommunale Auftraggeber übernommen. Wie bisher kann die Wertgrenze für Liefer- und Dienstleistungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Vergabe unter Beachtung der VOL/A durchgeführt wird.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V., Auftragswesen Aktuell Ausgabe 12/2016

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