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Service, Nachrichten
16.10.2017, Nordrhein-Westfalen

Erneute Änderung des TVgG NRW

In Nordrhein-Westfalen soll das Tariftreue- und Vergabegesetz nochmals überarbeitet werden. Dazu wurde ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau vom Landeskabinett beschlossen.

Das Landeskabinett hat ein erstes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Entfesselungspaket I umfasst u.a. auch die Überarbeitung des Tariftreue- und Vergabegesetzes sowie die Einführung der elektronischen Vergabe. Bei der Anpassung sollen wichtige Ziele wie Tariftreue und Mindestlohn nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden, sondern nach Willen der Landesregierung die vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten gestärkt werden. Aus Sicht der Landesregierung soll das Vergaberecht von Nachweispflichten entlastet werden und die öffentlichen Auftraggeber sollen die Möglichkeit erhalten, Nachhaltigkeitsaspekte in Zukunft selbst zielsicher und einzelfallgerecht in das Verfahren einzubringen.

In einem Fact Sheet fasst die Landesregierung die Maßnahmen im Bereich des TVgG NRW wie folgt zusammen:

  • Regelungen zur Tariftreue und Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bleiben und werden durch vertragliche Sanktionsmöglichkeiten gestärkt.
  • Regelungen zur Nachhaltigkeit werden vereinfacht: Öffentliche Auftraggeber können nun Nachhaltigkeitsaspekte bedarfs- und einzelfallgerecht umsetzen.
  • Harmonisierung des Schwellenwerts (25.000 Euro) mit dem allgemeinen Vergaberecht zur Verhandlungsvergabe.
  • Zwei Rechtsverordnungen zum TVgG werden aufgehoben.
  • Redaktionelle Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes: Schutzstandard bei der Korruptionsbekämpfung bleibt erhalten.
  • Einführung des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt durch Bundesgesetzgeber sorgt bundesweit für effektivere Korruptionsbekämpfung und mehr Transparenz.

Quelle: Landesregierung NRW

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