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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters

Ein Fehlbetrag im Jahresabschluss führt nicht zwingend zur Leistungsunfähigkeit des Bieters.

In einem EU-weiten Verfahren wurden Rettungsdienstleistungen in Losen ausgeschrieben. Ein beim Zuschlag nicht berücksichtigter Bieter rügte die Zuschlagserteilung mit Verweis auf die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters. Als Begründung wurde ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag der Jahresabschlüsse aus 2012 und 2013 in Höhe von ca. 225.000 Euro angeführt.

Die Rüge war jedoch erfolglos. Der Auftraggeber ging zu Recht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters aus. Als Eignungskriterien verlangte der Auftraggeber unter anderem die Angabe des Gesamtumsatzes der vergangenen Geschäftsjahre. Anhand derer wurde die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund fehlender wirtschaftlicher Probleme in der Vergangenheit bejaht. Das angerufene OLG Celle bestätigte diese Vorgehensweise in seiner Entscheidung. Der bilanzierte Fehlbetrag ist kein ausreichendes Indiz für finanzielle Leistungsunfähigkeit eines Bieters. Hier wird lediglich eine Verschuldung sichtbar. Ob es sich dabei jedoch auch um eine Überschuldung handelt, ist damit nicht belegt.

Praxistipp

Vergabestellen müssen alle Informationen, die von Bietern abgefragt werden, auch bewerten. Eine Bewertung findet aber jeweils auftragsbezogen statt. Auf Grundlage sämtlicher Informationen wird eine individuelle Prognose darüber aufgestellt, ob der Bieter in der Lage sein wird, den angebotenen Leistungsumfang in der verlangten Zeit zu erfüllen.

Quelle: Auftragswesen AKTUELL Nr. 12/2015 der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

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Beschluss
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