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Service, Nachrichten
14.06.2017, Deutschland

Grünes Licht für Wettbewerbsregister

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat grünes Licht für das geplante Wettbewerbsregister gegeben.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und unter Enthaltung der Opposition beschloss der Ausschuss am 31. Mai 2017 den Gesetzentwurf zur Einführung eines entsprechenden Registers (18/12051). Damit sollen öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe von Aufträgen abfragen können, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist.

Das Register soll beim Bundeskartellamt eingerichtet werden und teilweise bestehende Register auf Landesebene ablösen. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten zum Beispiel nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden. Der Bundesregierung zufolge lag der Schaden durch Wirtschaftskriminalität 2015 bei etwa 2,9 Milliarden Euro. Die bisher auf Bundesebene bestehenden Register reichten nicht aus, um diesen Schaden einzudämmen. Einträge werden je nach Schwere der Tat nach bestimmter Zeit gelöscht; Straftaten spätestens fünf Jahre ab dem Tag der Rechts- oder Bestandskraft des Urteils, Bußgeldentscheidungen nach drei Jahren.

Quelle: Deutscher Bundestag

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