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Service, Nachrichten
14.10.2016, Deutschland

Leitfaden für EEE

Das BMWi veröffentlichte kürzlich einen Leitfaden für das Ausfüllen des EEE-Standardformulars.

Mit der am 18.04.2016 in Kraft getretenen Reform des Vergaberechts wurde auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt. Um das EEE-Standardformular elektronisch auszufüllen, bietet die Europäische Kommission einen Onlinedienst an.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen „Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ erstellt (Stand: September 2016), der öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen den Umgang mit und das Ausfüllen der EEE erleichtern soll. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars. Dabei wird auch ein Bezug hergestellt zwischen den Regelungen des deutschen Vergaberechts einerseits und dem für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlichen EEE-Formular andererseits. Der Leitfaden wurde auf den Internetseiten des BMWi veröffentlicht.

Mehr zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung lesen Sie in unserem Blog.

Quelle: forum vergabe e.V. Aktuelle Monatsinfo 10/2016

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