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Service, Nachrichten
10.02.2016, Deutschland

Mindestlohn für Bauarbeiter

Beschäftige im Bau haben seit dem 01. Januar 2016 Anspruch auf einen höheren Mindestlohn.

Seit dem 01. Januar 2016 dürfen sich Beschäftigte im Bau über einen höheren Mindestlohn freuen. Dieser liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und beträgt nunmehr 11,25 Euro (West einschließlich Berlin) beziehungsweise 10,75 Euro (Ost) für einfache und ungelernte Arbeiten. Für Facharbeiten liegt der Mindestlohn nun bei 14,45 Euro (West einschließlich Berlin) beziehungsweise 14,30 Euro (Ost).

Der Stellevertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers bemerkt in einer Pressemeldung dazu: „Alle Arbeitgeber müssen diese Lohnuntergrenze einhalten. Wer weniger zahlt, handelt illegal. Immer wieder versuchen unseriöse Unternehmen, auf dem Rücken der Beschäftigten Wettbewerbsvorteile herauszuschinden. Mit Dumpinglöhnen drücken sie die Preise. Das darf sich niemand bieten lassen. Jeder muss auf seine Rechte bestehen!“. Die IG BAU empfiehlt daher, allen Arbeitnehmern im Bau, die den Mindestlohn erhalten, zu überprüfen, ob dieser tatsächlich ausbezahlt wird.

Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

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