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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Negative Erfahrung anderer Auftraggeber

Nach einem Urteil des OLG Saarbrücken ist ein Ausschluss auch bei negativer Erfahrung anderer Auftraggeber möglich.

Das OLG Saarbrücken hat zu einer nationalen Vergabe entschieden, dass die Nichtberücksichtigung eines Bieters auch auf negative Erfahrungen anderer Auftraggeber mit diesem Unternehmen gestützt werden kann. In dem entschiedenen Fall hatte ein Auftraggeber Bauleistungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschrieben.

Dieses Verfahren wurde mangels wirtschaftlichen Ergebnisses aufgehoben. Der Auftraggeber beschloss, eine beschränkte Ausschreibung einzuleiten. Hierzu wurden verschiedene Unternehmen, der sich im aufkommenden Verfahren beteiligt hatte, nicht jedoch der Kläger, eingeladen. Dieser ging hiergegen mit einstweiliger Verfügung vor.

Das Gericht ist der Argumentation des Auftraggebers gefolgt, wonach die Nichtberücksichtigung dieses Unternehmens mit Blick auf schlechte Erfahrungen anderer Auftraggeber zulässig war. Das OLG Saarbrücken stellte hierzu fest, dass es dem Auftraggeber grundsätzlich frei steht, wie er sich für die Eignungsbeurteilung erforderliche Kenntnisse beschafft. Auch stehen positive Referenzen eines Bieters der Berücksichtigung negativer Referenzen nicht entgegen. Vorliegend durften zwei Projekte, bei denen dem klagenden Bieter wegen Leistungsverzugs gekündigt worden war, als negative Referenzen gewertet werden.

Fazit

Die öffentlichen Auftraggeber sind berechtigt, negative Referenzen eines Bieters bei der Beurteilung der Eignung zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn der Bieter zugleich positive Referenzen vorlegt.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Urteil
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