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Service, Nachrichten
24.08.2017, Deutschland

Neues Verzeichnis für Präqualifikation

Bundesweit wurde das Amtliche Verzeichnis eingeführt. Nach vorgelagerter Präqualifikation weisen Unternehmen mit einer Eintragung darin ihre Eignung nach.

Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich sowie Freiberufler, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, haben es künftig leichter, ihre Eignung nachzuweisen. Mit Eintragung in ein Amtliches Verzeichnis, das durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geführt wird, gelten sie als präqualifiziert.

Ablauf der Präqualifizierung

Der Eintragung vorgeschaltet ist das bisher bekannte Präqualifizierungsverfahren. In Zusammenarbeit mit den Auftragsberatungsstellen überprüfen die IHK die jährlich von den Unternehmen vorgelegten notwendigen Erklärungen und Dokumente. Ist die Prüfung positiv, erfolgt die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis. Die Unternehmen erhalten eine Kenn-Nummer. Diese Kenn-Nummer muss dann bei der öffentlichen Ausschreibung vorgelegt werden. Für die öffentlichen Auftraggeber gilt dann die Eignungsvermutung. Das heißt, die Vergabestelle darf nur in besonderen Ausnahmefällen die Eignung anzweifeln und eine Nachweisführung verlangen. Das gilt sowohl für deutschland- als auch europaweite Ausschreibungen.

Im Gegensatz zur reinen PQ muss die Eintragung ins amtliche Verzeichnis von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden. Bei EU-Ausschreibungen kann auch das Amtliche Verzeichnis genutzt werden, da die Eintragung mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) verknüpft ist. Damit sind Unternehmen beim Ausfüllen der EEE entlastet. Das gilt vorerst für alle öffentlichen Auftraggeber, die EU-Vergaberecht anwenden müssen. Auch die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO), die noch in den Bundesländern in die dortigen Vergabegesetze übernommen werden muss, sieht die Einrichtung und verpflichtende Akzeptanz des amtlichen Verzeichnisses vor. Das Verzeichnis soll nicht nur IHK-Mitglieder, sondern auch Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige umfassen. Anbieter von Bauleistungen können in dem Amtlichen Verzeichnis nicht aufgenommen werden, da für sie ein gesondertes Verzeichnis existiert. Die bisherige Präqualifizierungsdatenbank für Liefer- und Dienstleistungen wird abgelöst.

Auf den Internetseiten des Amtlichen Verzeichnis stehen weiterführende Informationen zur Verfügung.

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