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Service, Nachrichten
12.10.2016, Deutschland

Reform des GWB

Am 28. September beschloss die Bundesregierung eine Novelle des GWB.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde mit dem 8. Änderungsgesetz vom 26.6.2013 (8. GWB-Novelle) grundlegend überarbeitet. Nun soll es aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Märkte sowie rechtlichen Änderungen erneut novelliert werden. Hierfür beschloss nun die Bundesregierung am 28.9.2016 die Novellierung des Gesetzes.

Damit soll auch eine weitere Vorschrift der EU-Richtlinie 2014/104/EU umgesetzt werden: Bis zum 27.12.2016 muss Deutschland neue Vorgaben für die erleichterte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Geschädigte in nationales Recht vornehmen.

Laut Bundesregierung habe die kartellrechtliche Praxis gezeigt, dass die effektive Rechtsdurchsetzung gegenüber Unternehmen durch Defizite des nationalen Regelungsrahmens bei der Rechtsnachfolge sowie bei Konzernstrukturen erheblich beeinträchtigt werde. So sei zu beobachten, dass Unternehmen zunehmend versuchen, kartellrechtliche Geldbußen in Millionenhöhe durch Vermögensverschiebungen und Umstrukturierungen zu vermeiden. Diese Umgehungsmöglichkeiten haben zur Folge, dass Kartellverstöße von Unternehmen, die sich maßgeblich an schwerwiegenden Kartellrechtsdelikten mit besonders hoher Sozialschädlichkeit beteiligt haben, nicht oder nur unzureichend geahndet werden können. Daher sei eine Anpassung im GWB erforderlich, damit Unternehmen und Verbraucher effektiver Schadensersatzansprüche durchsetzen können, wenn sie durch einen Kartellverstoß geschädigt wurden. Die Einführung einer unternehmensbezogenen Sanktion stellt sicher, dass Kartellrechtsverstöße ebenso effektiv und nachhaltig verfolgt werden können wie in den Verfahren der Europäischen Kommission.

Der Entwurf zum Neunten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann auf den Internetseiten des BMWi eingesehen werden.

Quelle: Bundesregierung

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