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Service, Nachrichten
21.11.2016, Thüringen

Schlankeres Gesetz

In ihrer heutigen Ausgabe schreibt die Thüringer Allgemeine, dass die CDU das Thüringer Vergabegesetz verschlanken will.

Seit 2011 gilt das Thüringer Vergabegesetz. In die kommende Landtagssitzung will die CDU nun einen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes einbringen, das nach Willen der hiesigen CDU deutlich schlanker ausfallen soll. Der Streichung zum Opfer fielen vergabefremde Kriterien sowie Kernarbeitsnormen. Während die Kernarbeitsnormen durch die deutsche Rechtsordnung geregelt sind, sollen ökologische und soziale Kriterien „durch den Auftraggeber festgelegt werden“. Anlass der Novellierung sei die Evaluierung des bisherigen Gesetzes. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU Mario Vogt sagte der Thüringer Allgemeinen: „Wir sind zum Schluss gekommen, dass das Vergabegesetz zu kompliziert, wirtschaftshemmend und überfrachtet mit vergabefremden Kriterien ist, was eine große Belastung für den Thüringer Mittelstand darstellt.“

Orientierung an Sachsen

Die Thüringer CDU orientierte sich bei dem Entwurf am sächsischen Vergabegesetz. Damit will sie, nach eigenen Aussagen gegenüber der Thüringer Allgemeinen, Ideen der Regierungskoalition entgegenwirken, die das Gesetz durch weitere Regeln vergrößern will. So plädieren wohl Landtagsabgeordnete „der Linken [dafür], zehn Euro Mindestlohn ins Vergabegesetz aufzunehmen“. Auch lehnt die CDU eine Veröffentlichung der von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossenen Unternehmen als „modernen Pranger“ ab.

Quelle: Thüringer Allgemeine, Ausgabe vom 18. November 2016

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