Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Seminare Und Veranstaltungen

Stolpersteine bei VOL-Ausschreibungen

Das Seminar informiert die Teilnehmer über die rechtssichere VOL-Vergabeverfahren.

Die Angebotsprüfung und -wertung nimmt einen zentralen Stellenwert in den Vergabeverfahren nach der VOL/A ein. Doch diese Phase des Verfahrens ist nicht allein entscheidend für eine wirtschaftliche und transparente Vergabe sowie die Gleichbehandlung aller Bieter. Vielmehr beginnt die ordnungsgemäße Angebotsprüfung und -wertung bereits mit der Erstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, und der Festlegung der Eignungs– und Zuschlagskriterien.
Unter diesem Gesichtspunkt beleuchten wir mögliche „Stolpersteine“ in den VOL-Verfahren und diskutieren sie anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis sowie der aktuellen Rechtsprechung.

Das Seminar richtet sich an Verantwortliche und Mitarbeiter in den Vergabestellen und ebenso an interessierte Bieterunternehmen.

Im Einzelnen werden u. a. folgende Fragen beantwortet:

  • Was unterscheidet die Vergabeverfahren unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte?
  • Wie wird der Auftragswert richtig geschätzt?
  • Welche Angaben gehören in die Vergabebekanntmachung?
  • Was sind Eignungs-, Wertungs- und Zuschlagskriterien?
  • Wann können Eignungsnachweise nachgefordert werden?
  • Wann und wie ist die Angemessenheit und Auskömmlichkeit der Angebotspreise aufzuklären?
  • Welche Rechte hat man als Bieter im Vergabeverfahren? Wie und wann kann ich Beschwerde gegen eine Entscheidung einlegen?
  • Wie ist das Vergabeverfahren zu dokumentieren? Was ist der Unterschied zwischen Dokumentation und Vergabevermerk?

Teilnahmebedingungen
Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Buchung. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am Veranstaltungstag fällig.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, Hotelschließung, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vorbehalten müssen. Bei Absage erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr.

Veranstaltungsort
Termine
Veranstalter
Kosten & Anmeldung