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Service, Nachrichten
14.07.2017, Nordrhein-Westfalen

Vergabe im Koalitionsvertrag

In Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP ihren 121-seitigen und bereits unterschriebenen „Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022 vorgelegt.

Darin finden sich zwar wenige beschaffungsrelevante Aussagen, darunter aber ein weitreichendes Vorhaben.

Von besonderer Bedeutsamkeit ist die Ankündigung, das Vergaberecht zu vereinfachen. Zwar beteuert die Koalition, auch weiter zur Tariftreue zu stehen und deshalb sicherzustellen, dass auch künftig öffentliche Aufträge nur bei Einhaltung des Mindestlohns und von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vergeben werden. Jedoch sollen unter dem Stichwort „Sofortmaßnahmen zum Abbau unnötiger Bürokratie“ alle darüber hinausgehenden Regelungen im Tariftreue- und Vergabegesetz entfallen, weil sie ihre Ziele nicht erreicht haben und bei Kommunen und Unternehmen unnötige Bürokratie erzeugen. Dies kann als Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW gedeutet werden, sofern mit „Einhaltung des Mindestlohns“ der bundesgesetzliche gemeint ist. Denn auch für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge sind ohne landesgesetzliche Anknüpfung bundesweit anzuwenden.

Für Vergaben des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW und von Straßen.NRW will die Koalition ab 2020 die Verwendung von „Building Information Modeling“ (BIM) verpflichtend festschreiben und sicherstellen, dass mittelständische Unternehmen an dem Verfahren problemlos teilnehmen können.

Weiter soll die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigt werden, indem die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass die gesamte Landesverwaltung nicht erst bis 2031, sondern bereits bis zum Jahr 2025 vollständig digitalisiert wird. Dafür wollen die Koalitionäre „vergabe.NRW“ zu einem leistungsfähigen digitalen Vergabeportal entwickeln.

Um jederzeit sämtliche zur Verfügung stehende Bundesmittel für den Fernstraßenbau abrufen zu können und mittelfristig eine ausreichende Reserve an baureifen Projekten zu schaffen, stehen ferner die Verstärkung der Planungs- und Projektsteuerungskapazitäten des Landesbetriebes Straßenbau sowie die Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass mehr externe Vergaben möglich werden, auf der Agenda. Es wird angestrebt, bis Ende 2017 einen Masterplan zur Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 zu erarbeiten und in den nächsten zwölf Monaten mindestens zwölf Planfeststellungsbeschlüsse für Bundesfernstraßenprojekte fertig zu stellen. Gegenüber dem Bund wollen die Koalitionäre sich umgehend dafür einsetzen, dass die Planungskosten des Landes für Bundesfernstraßenprojekte vorab und vollständig übernommen werden.

Schließlich geben CDU und FDP ein Bekenntnis zum weiteren Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit ab. Sie messen dieser große Bedeutung zu, um finanzielle Synergieeffekte zu erzielen und Aufgaben der Daseinsvorsorge wirtschaftlich, effizient und gemeinwohlorientiert zu erfüllen.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 7/17

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