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Service, Nachrichten
12.06.2017, Deutschland

Weg frei für UVgO

Bundesrat und Bundestag beschlossen notwendige Änderungen für das Inkrafttreten der UVgO auf Bundesebene.

In seiner Sitzung vom 1. Juni hat der Bundestag die Änderung von HGrG und BHO beschlossen. Tagsdarauf folgte der Bundesrat. Die Änderungen sind vorgesehen als Voraussetzung für die Einführung der UVgO, weil diese anders als die bisherigen Regelungen für den Unterschwellenbereich den Auftraggebern die freie Wahl zwischen der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb läßt. Dies steht der Novellierung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich bisher entgegen. Die UVgO kann erst nach Wirksamwerden dieser Änderungen haushaltsrechtlich eingeführt werden.

Die Änderung ist Teil des Gesetzpaketes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches, über das viel in der Tagespresse berichtet wurde. Verabschiedet wurde das Gesetz in einer vom ursprünglichen Gesetzesvorschlag abweichenden Fassung (BT-Drs. 18/12589). Die Änderungen von § 30 HGrG und § 55 BHO sind von den Abweichungen jedoch nicht betroffen und wurden in der ursprünglich vorgeschlagenen Fassung beschlossen.

Quelle: forum vergabe

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