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Service, Nachrichten
25.05.2016, Saarland

Wertgrenzen bis 2017 angehoben

Im Saarland gelten bis Ende 2017 erhöhte Wertgrenzen für Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen.

Das Saarland hat zur Beschleunigung von Investitionen im Baubereich und von Beschaffungen für Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände ergänzende Regelungen zur VOB/A und VOL/A getroffen.

Bei der Vergabe von Bauleistungen sind danach bis zu einer Wertgrenze von 1.000.000 Euro ohne Umsatzsteuer beschränkte Ausschreibungen und bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer Freihändige Vergaben, jeweils ohne weitere Einzelbegründung, zulässig. Bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer können Lieferungen und Leistungen nach der VOL/A ohne weitere Einzelbegründung beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden.

Das Ministerium empfiehlt, bei Inanspruchnahme der Wertgrenzenregelung für Beschränkte Ausschreibungen die Fachöffentlichkeit über größere Bau- oder Beschaffungsvorhaben in geeigneten Medien zu informieren und Unternehmen aufzufordern, ihr Interesse an der Beteiligung zu bekunden. Darüber hinaus sollten in der Regel drei bis acht Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, abhängig von Marktsituation und Auftragswert. Zudem werden eine Streuung der Aufforderung und ein Wechsel der Bewerber empfohlen.

Bei Freihändigen Vergaben wird den Auftraggebern empfohlen, mehrere Angebote, in der Regel wenigstens drei, einzuholen, um dem Wettbewerb Rechnung zu tragen. Zur Minimierung der Manipulations- und Korruptionsgefahr sind geeignete organisatorische und personelle Vorkehrungen durch die Auftraggeber zu treffen.

Der Erlass ist bereits zum 04.08.2015 in Kraft getreten und bis zum 31.12.2017 befristet.

Quelle: Monatsinfo 5/2016 von forum vergabe e.V.

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