Kein Verstoß gegen das Vergaberecht: Trotz des Grundsatzes der Produktneutralität darf die BIM-Methode bei Ausschreibungen von Planungsleistungen verlangt werden.
Kann die Nutzung von BIM für Ausschreibungen verbindlich vorgegeben werden? Die VOB ist kein Hintergrundsgrund, solange der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt.