Unteraufträge und Eignungsanleihe wurden neugeregelt. Die mögliche gemeinsame Haftung und das Selbstausführungsgebot stärken nun die Auftraggeberposition.
Die Streitlust im öffentlichen Vergabebereich hat unangenehmene Folgen für Bieter und öffentliche Auftraggeber, wie etwa Terminverzögerungen und Stress.