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Präqualifikation für GU-Haftungssicherheit

Die Präqualifikation-VOB ist seit 2009 für Nachunternehmer gesetzlich verankert: für Generalunternehmen senkt sie die Haftungsrisiken.

Säbu Holzbau GmbH mit Sitz in Ebenhofen, Allgäu, arbeitet überwiegend für öffentliche Auftraggeber über öffentliche oder beschränkte Ausschreibungen. Daher war für Geschäftsführerin Christine Machacek die Präqualifikation selbstverständlich – ohne große Hoffnungen damit zu verbinden.

Seit 2010 ist Säbu Holzbau für den Leistungsbereich 11.07 Zimmerer- und Holzbauarbeiten und den Komplettleistungsbereich 611.01 umfassende Bauleistung Neubau präqualifiziert. Die Antragstellung erfolgt online, ebenso die Bitte um aktuelle Nachweise. Deren Aktualisierung hat Säbu weitgehend standardisiert: Standardschreiben gehen per E-Mail an BG, HWK, IHK und Sozialkassen. Nach einer Woche liegen die Nachweise in der gewünschten Form vor und werden elektronisch an den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. geschickt, der die Internet-Liste präqualifizierter Firmen führt. Christine Machacek: „Die Abwicklung der Präqualifikation hat sich deutlich verbessert“ seit Einführung des Verfahrens.

Haftungssicherheit durch NU-Präqualifikation

Seit Oktober 2009 ist die Präqualifikation auch bei der Vergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer (NU) gesetzlich verankert. Sind Nachunternehmer präqualifiziert, gilt dies als Nachweis, dass kein Verschulden des Hauptunternehmers vorliegt (Exkulpation). Damit entfällt dessen Haftung gemäß §28e Abs. 3a SGB IV für Urlaubskassen-, Gesamtsozialversicherungs- und Unfallversicherungsbeitrag.

Aus der „eher eigennützigen“ Sicht als Generalunternehmen empfiehlt Christine Machacek kleineren Handwerksbetrieben die Präqualifikation. „Bedauerlicherweise nutzen sie diese kaum – Handwerker möchten Bauwerke erstellen, nicht lästigen ‚Bürokram‘ erledigen.“ Auch Kathrin Sander von EUROVIA Service GmbH mit Sitz in Berlin rät Unternehmen, die regelmäßig NU-Leistungen anbieten, zur Präqualifikation.

 

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Dauerbrenner Eignungsnachweise

Was die angestrebte Entbürokratisierung anbetrifft, ist Christine Machaceks Einschätzung nüchtern: Die Präqualifikation ersetze einen verschwindend geringen Anteil des Aufwands für den herkömmlichen Eignungsnachweis. Die klassischen Formblätter zu den Vergabeunterlagen VHB Bund EFB 124 seien meist für mehrere Bewerbungen verwendbar. Daher übersteige der Aufwand, sie auszufüllen, „wenn überhaupt nur geringfügig den Aufwand für das Präqualifikationsverfahren“.

Zudem beobachtet Christine Machacek, dass öffentliche Auftraggeber vermehrt individuell zusätzliche Kriterien abfragen, ergänzend zur Präqualifikation, beispielsweise Qualifikation, Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit einzelner Mitarbeitern. „Jüngst hatten wir ‚persönliche Referenzen‘ für die vorgesehenen Planer, Projekt- und Bauleiter vorzulegen – fehlen sie, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.“

Die Geschäftsführerin begrüßt grundsätzlich eine detaillierte Abfrage zu Eignung und Leistungsfähigkeit der Unternehmen – um möglicherweise „schwarze Schafe“ schneller zu erkennen. „Bedauerlicherweise sind die Anforderungen der einzelnen Ausschreibungsstellen höchst individuell, daher ist der Aufwand für die Nachweiserbringung wiederum unverhältnismäßig hoch.“ Letztlich zieht Christine Machacek ein gemischtes Fazit: Die Präqualifikation ist „weder Fisch noch Fleisch.“

Auch für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (VOL/A) gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Präqualifikation. Lesen Sie am 28. April mehr dazu.

Links

www.saebu-holzbau.de
www.eurovia.de