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ÖPP – Chancen und Risiken

ÖPP oder Public-Private-Partnership (PPP) soll bei einem Projekt öffentlicher Auftraggeber gestartet werden, wenn dies den gesetzlichen Vorgaben von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit mehr entspricht als andere Beschaffungsformen. Kennzeichen ist der Lebenszyklus, so dass private Anbieter Wertschöpfungsstufen einzeln oder komplett übernehmen können – etwa das Planen, Bauen, Finanzieren, Erhalten und Betreiben von Verkehrs-, Ver-/Entsorgungsprojekten oder Hochbauten.

ÖPP im EU-Recht

Auf europäischer Ebene gibt es keinen speziellen Rechtsrahmen für ÖPP. Nach dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft muss aber jede Handlung, mit der eine öffentliche Stelle einem Dritten die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit überträgt, einzeln untersucht werden. Zu den Grundsätzen gehören dabei Transparenz, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und gegenseitige Anerkennung.

Für bestimmte ÖPP gelten die europäischen Rechtsvorschriften für die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge („wettbewerblicher Dialog“). Wenn ÖPP aber Gegenstand von Bau- oder Dienstleistungskonzessionen ist, fällt sie teilweise bis ganz aus dem Geltungsbereich dieser EU-Richtlinien heraus. Die Verpflichtungen der öffentlichen Stellen bei der Auswahl von Konzessionären ist in der Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen von Konzessionen im Gemeinschaftsrecht geregelt.

 

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ÖPP/PPP: Pro und Contra

„Leitlinien für erfolgreiche PPP-Projekte“ der EU-Kommission helfen wiederum den Projektmanagern, die öffentlichen und privaten Ziele zu verbinden. Denn der Staat lässt eine bislang wahrgenommene Aufgabe nur teilweise los – die hoheitliche Erfüllungsverantwortung bleibt davon unberührt. Der wirtschaftliche Vorteil für die öffentliche Hand ist meist das zentrale Argument für ÖPP und die Auswahl eines Anbieters. Die privaten Unternehmen versprechen sich profitable Geschäftsfelder; die Finanzwirtschaft eine neue Asset-Kategorie im Kredit- und Eigenmittelmarkt.

Häufig wird von der Öffentlichkeit eine insgesamt mangelnde Transparenz bei ÖPP kritisiert. Dies gilt speziell für die Praxis der Geheimhaltung von Privatisierungsverträgen: Durch monopolartige Exklusivverträge mit einem Partner kann sich das Leistungsangebot verschlechtern. Zudem können die Projekte teurer werden als herkömmliche Vergaben. Der Mittelstand beklagt wiederum einen Verdrängungswettbewerb und langfristige Risiken bei Finanzierung und Betrieb.

ÖPP auf den Punkt gebracht

Bei ÖPP sind oft einzelfallabhängige Lösungen nötig, was eine Einordnung in definierte Modelle mit standardisierten Unterlagen erschwert. Deshalb müssen alle Beteiligten wissen, was sie selbst über einen bestimmten Zeitraum leisten können und wollen. Dies entscheidet, welche Vertragsform, zum Beispiel das Betreiber-, Erwerber- oder Inhabermodell, am geeignetsten ist.

Der Staat macht sich mit ÖPP verstärkt von Privaten abhängig. Dem stehen potentielle Effizienzgewinne und notwendige Investitionen gegenüber. Derzeit sind noch nicht alle Konzepte ausgereift, womit eine Unsicherheit bei Rechts- und Verwaltungsverfahren besteht: Viele Entscheidungsträger sind so geneigt, die Planungen, Ausschreibungen und Beschaffungen weiterhin wie gewohnt in Eigenregie durchzuführen.

Über die Praxis in Deutschland bezüglich einer ÖPP erfahren Sie mehr im dritten Teil der Serie, der am 21. April 2015 in unserem Blog erscheint.