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Öffentliche Ausschreibungen in Portugal

Es ist bei der Teilnahme an Ausschreibungen in Portugal von entscheidender Bedeutung, das durch vorherige Qualifikation beschränkte Ausschreibungsverfahren, eine Vergabeart im Rahmen der nichtoffenen Verfahren, von den öffentlichen Ausschreibung bzw. offenen Verfahren zu unterscheiden, um den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu vermeiden.

Der Bewerber welcher in einer durch vorherige Qualifikation beschränkten Ausschreibung, angebotseigene Elemente während der Bewerbungsphase angibt, wie beispielsweise, den Preis, wird ausgeschlossen.

Unterschied zwischen dem offenen und dem beschränkten Ausschreibungsverfahren

Ein Unternehmen das eine Geschäftsgelegenheit wahrnehmen möchte, die durch ein vorvertragliches Verfahren, welches im Rahmen des portugiesischen Vergaberechts, insbesondere des Gesetzbuches für öffentliches Vertragswesen (CCPP) entstanden ist, sollte genau klären, um welche Art von Vergabeverfahren es sich handelt, d.h., ob es sich, zum Beispiel, um ein offenes Verfahren oder ein durch vorherige Qualifikation beschränktes Ausschreibungsverfahren handelt.

Obwohl die Verfahrensvorschriften im Rahmen des durch vorherige Qualifikation beschränkten Ausschreibungsverfahrens, mit den erforderlichen Anpassungen, auf die Vorschriften des offenen Verfahrens beruhen, gibt es vor der Angebotseinreichung eine zusätzliche Phase, die dazu dient die technische und finanzielle Qualität der Unternehmen zu beurteilen und welche im Rahmen des nichtoffenen Verfahrens nicht existiert, da bei diesen Ausschreibungen lediglich die eingereichten Angebote beurteilt werden.

Im Gegensatz zu den offenen Verfahren, ist das durch vorherige Qualifikation beschränkte Ausschreibungsverfahren in zwei klar abgegrenzte Phasen geteilt: (i) Bewerbungseinreichung und Qualifikation der Bewerber und (ii) Angebotseinreichung und Ausschreibung.

Zusammenfassend, in Phase (i) stellt der öffentliche Auftraggeber fest, welche von den Bewerbern qualifiziert sind, um ein Angebot für die Vergabe des Auftrags vorzulegen, angesichts der Erfüllung der Mindestanforderungen der technischen Fachkunde und/oder der finanziellen Leistungsfähigkeit. Erst in Phase (ii), nachdem diese Qualifikation stattgefunden hat, analysiert und beurteilt der öffentliche Auftraggeber, nach festgelegten Kriterien wie Preis und Ausführungs- und/oder Lieferungsfrist, die Angebote der ausgewählten Bewerber.

 

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Ausschlussrisiko

Im Rahmen des portugiesischen Gesetzbuches für öffentliches Vertragswesen (CCPP), darf ein Bewerber in einer bestimmten Verfahrensphase keine Information vorlegen, welche erst in einer anderen Verfahrensphase eingereicht werden soll, da es andernfalls zum Ausschluss der Bewerbung führen kann.

Ein anderer Grund für den Ausschluss sind Bewerbungen, die zwar aus Dokumenten bestehen welche für die Qualifikation der Unternehmen dienen (und welche lediglich die technische Fachkunde und/oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des bewerbenden Unternehmens nachweisen sollen), aber auch einen Hinweis auf die Bedingungen des Angebots enthalten (wie, zum Beispiel, der Preis der im Angebot angegeben wird).

Auf der anderen Seite, sollte es sich um ein offenes Verfahren handeln (in welchem es keine Beurteilung der bewerbenden Unternehmen sondern lediglich der vorgebrachten Angebote gibt) und der Bewerber nicht alle Eigenschaften des Angebots (wie, zum Beispiel, der Preis) angeben, so wird das Angebot ausgeschlossen. Es ist daher besonders wichtig, dass genau geprüft wird, ob es sich um ein offenes Verfahren oder ein durch vorherige Qualifikation beschränktes Ausschreibungsverfahren handelt.

Was vorvertragliche Verfahren betrifft, werden Fehler, trotz der Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, hart bestraft und die Unkenntnis der anwendbaren Gesetzvorschriften kann zum Ausschluss eines Bewerbers oder seines Angebots führen, auch wenn es sich dabei um den besten Bewerber oder um das beste Angebot handelte.

Nähere Informationen zum portugiesischem Vergaberecht erhalten Sie bei:
PLMJ – Sociedade de Advogados RL Tiago Duarte (Public Law Partner)
www.plmj.pt tiago.duarte@plmj.pt
Vasco Ataíde Marques (Leiter des German Desks) vasco.ataidemarques@plmj.pt
Nuno Pimentel Gomes (Public Law Senior Associate) nuno.pimentelgomes@plmj.pt