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Ausschreibungen in den Niederlanden

Das europäische Vergaberecht ist komplex und detailliert. Um das Ganze noch ein bisschen komplizierter zu machen, haben viele öffentliche Auftraggeber in den Niederlanden, als Ergänzung zu den Regelungen des europäischen Vergaberechts, ihre eigene Einkaufspolitik in Vergaberichtlinien festgelegt. Diese ergänzenden Vorschriften erläutern die Ziele der Einkaufspolitik, die speziellen Anforderungen und Wünsche, die mit dem Auftrag verbunden sind. Auch können sie besondere Durchführungsbedingungen stellen. Für eine gültige Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist es wichtig, diese ergänzenden Vorschriften gut zu studieren.

Wenn der öffentliche Auftraggeber ergänzende Vorschriften auf die Vergabe für anwendbar erklärt hat, muss er sich auch selbst daran halten; sonst kann die Vergabe für ungültig erklärt werden. Für einen abgelehnten Bieter kann es daher interessant sein, zu überprüfen, ob der Auftraggeber sich in den Ausschreibungsdokumenten an seine eigenen Spielregeln gehalten hat. Es empfiehlt sich, dass der Bieter bei Undeutlichkeiten oder Zweifel vorab zeitnah beim Auftraggeber Fragen stellt oder sich bei Vergaberechtsspezialisten Rat einholt.

Eine gute Vorbereitung ist essentiell!

Wenn der Auftraggeber den Bietern in dem Vergabeverfahren die Möglichkeit gibt, schriftliche Fragen zu stellen, ist es sinnvoll, die Gelegenheit zu nutzen, um eventuelle Undeutlichkeiten oder  Widersprüche im Ausschreibungsdokument zur Sprache zu bringen. Das nicht Nutzen dieser Möglichkeit erhöht das Risiko auf Missverständnisse beim Bieter und demzufolge auf eine ungültige Teilnahme bei der öffentlichen Ausschreibung.

Vollständigkeit und Präzision des Bieters sind bei der Teilnahme an einer Vergabe unentbehrlich. Die Auswahl- und Zuschlagskriterien müssen ernst genommen werden. Die Teilnahme an der Vergabe kann schließlich bei der kleinsten Abweichung oder Versäumnis bereits für ungültig erklärt und aussortiert werden. Für ausländische Bieter kann die Sprachbarriere ein nachteiliger Faktor sein. Lokale Hilfe sollte als Ausgangspunkt bei jedem Vergabeverfahren erwogen werden.

 

Mit guter Vorbereitung öffentliche Aufträge gewinnen

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Beachtung der Interessen bei Anfechtung der Vergabeentscheidung!

Ein ablehnender Vergabebeschluss ist nicht immer gleich gerechtfertigt. Oftmals wird der erste Gedanke des Bieters sein, die Entscheidung anzufechten. Mit der Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte Zuschläge in einem Eilverfahren („kort geding“) vorzugehen, bietet das niederländische Recht einen effektiven Rechtsschutz für enttäuschte Bieter. Wegen der sehr kurzen Fristen im niederländischen Vergaberecht (meistens muss der Eilantrag innerhalb von 2 Wochen nach dem Zuschlagsbeschluss bei Gericht eingereicht sein) ist es wichtig, direkt nach dem ablehnenden Bescheid spezialisierte, juristische Hilfe einzuschalten.

Sollten Rechtsmaßnahmen in Betracht gezogen werden, ist es sinnvoll, sich nicht auf dünnes Eis zu begeben. Auf der einen Seite soll es dem Bieter nicht übel genommen werden dürfen, dass  er sein Recht einklagt; auf der anderen Seite aber sollte immer in die Überlegung aufgenommen werden, dass aussichtslose Beschwerden möglicherweise einer zukünftigen, beständigen Beziehung mit dem Auftraggeber im Wege stehen können. Der Berater sollte möglichst alle Interessen des Bieters bei der Entscheidung für eine Anfechtung berücksichtigen (auch die kommerziellen).

 

Weitere Informationen

Für weitere Informationen und Beratung über das niederländische Vergaberecht können Sie gern Kontakt mit dem German Desk von Ekelmans & Meijer Advocaten, Frau Friederike Juncker, Anna van Saksenlaan 30, 2593 HT Den Haag aufnehmen, 0031 (0) 70 3746410,  germandesk@ekelmansenmeijer.nl, www.ekelmansenmeijer.nl.

 

Autoren

Hein Stroeve, Partner Anwalt Immobilienrecht bei Ekelmans & Meijer Advocaten, (Übersetzung von RAin Friederike Juncker)