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EEG 2014 – Übergang zu neuer Förderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 leitet dazu über, die Förderhöhen der Erneuerbaren ab 2017 in wettbewerblichen Ausschreibungen zu ermitteln. Ziel ist eine Mengensteuerung, bei der die Förderung auf eine bestimmte Zubaumenge ausgerichtet ist und nicht indirekt durch die Höhe der Vergütung bestimmt wird.

Das Ausschreibungsdesign des Bundeswirtschaftsministeriums muss hierfür einen hinreichenden Wettbewerb bei zugleich planvollem Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass kleine und mittlere Unternehmen und die rund 890 Bürgerenergiegenossenschaften bislang einen hohen Anteil des Ausbaus realisierten, was zur großen Akzeptanz der Energiewende in Deutschland beiträgt.

Zeitplan und EEG-Umlage

Anfang 2015 beschloss die Bundesregierung die Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die erste Ausschreibungsrunde dauert bis Mitte April. Ein Evaluierungsbericht soll zum Jahresende vorliegen. In 2015 beginnen zudem die Vorbereitungen und Abstimmungen für die Ausschreibungen zu den weiteren Erneuerbare-Energien-Sparten. Das Gesetzgebungsverfahren samt Genehmigung durch die Europäische Kommission soll bis Herbst 2016 abgeschlossen sein.

Die EEG-Umlage, die Differenz zwischen den Erlösen für den EEG-Strom und den noch festgelegten Vergütungssätzen, zahlt der Endverbraucher. Der ab dem 1. August 2014 durch Neuanlagen produzierte und verwendete Eigenstrom wird künftig mit einer verminderten EEG-Umlage belastet. Die sogenannte „Besondere Ausgleichsregelung“ gilt dann nur noch für stromintensive Unternehmen aus Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Pro und Contra

Die Internationale Energieagentur IEA urteilte in ihrem Länderbericht 2013, das EEG habe sich „als sehr wirksames Instrument zur Verbreitung der erneuerbaren Energien und insbesondere der Stromerzeugung durch Biomasse, Windenergie und Photovoltaik erwiesen. Zudem habe es sich als erfolgreich bei der Drosselung der Kosten erwiesen, wie sich im besonderen Maße an der Senkung der Einspeisetarife für Solarstrom zeigt, zu der es in Antwort auf die rasche Expansion dieser Technologie in den letzten vier Jahren gekommen ist.“

Viele Kritiker sehen durch das EEG keinen Nutzen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Vielmehr verteure es denselben durch die Privilegierung einzelner Technologien und Ausnahmen bei der EEG-Umlage. Außerdem seien die Ausbaukorridore zu gering, um den wegfallenden Atomstrom zu ersetzen. Weiterhin seien die Direktvermarktung und Einführung von Ausschreibungen abzulehnen, da sie höhere Finanzierungskosten und Unsicherheiten unter Investoren hervorriefen.

Perspektiven durch das EEG

Flexibilität und Anreize des EEG könnten verbessert werden. Nach Branchenmeinung ist es aber auch eine erfolgreiche Mittelstandsförderung, um neue Märkte zu erschließen und Arbeitsplätze zu schaffen: Die Anzahl der Beschäftigten in der Erneuerbare-Energien-Industrie hat sich von 1998 auf 2013 gut verfünffacht. Nach Prognosen des Bundesumweltministeriums sollen im Jahr 2020 hier mehr als 400.000 Menschen beschäftigt sein.

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