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Energienachweise nach EDL-G 2015

Vom Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) 2015 sind alle Unternehmen betroffen, die nach EU-Definition keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind – zum Beispiel Dienstleister, Banken und öffentliche Einrichtungen. Bis zum 5. Dezember müssen sie ein System zur Durchführung von Energieaudits vorweisen: Entweder einen vollständigen Bericht nach DIN EN 16247 oder eine Meldung zum Einführen eines Energie-/Umweltmanagementsystems, was dann bis zum 31. Dezember 2016 zertifiziert zu sein hat. Im Mai veröffentlichte das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechende Anwendungshilfen.

Das Energieaudit erfolgt gemäß den Anforderungen nach DIN EN 16247. Sie betrachten:

  • Qualität der Auditoren und den Auditprozess,
  • Elemente des Auditprozesses (wie Datenerfassung und Begehung vor Ort),
  • Analyse der energiebezogenen Leistung (Verbrauch, Effizienz),
  • Dokumentation der Verbesserungsmöglichkeiten (Potenzialanalyse),
  • Ableitung der Maßnahmen zur Energieeinsparung inklusive deren Amortisation.

Ein solches Audit nimmt ein qualifizierter Fachexperte ab. Es ist alle vier Jahre zu wiederholen.

ISO 50001

Alternativ dazu können Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 implementieren. Dessen systematischer Ansatz zur Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung hilft einer Organisation, eine kontinuierliche Verbesserung der Leistung, Energieeffizienz und der Energieeinsparung zu erzielen. Vorteil ist, dass die Unternehmen hier selbst Umfang und Maßnahmen bestimmen, also sämtliche Bereiche und Mitarbeiter einbinden können. Die ISO 50001 ist mit den Managementnormen ISO 9001 (Qualität) sowie ISO 14001 und EMAS (Umwelt) kompatibel. Die jährliche Umsetzung der Norm wird extern zertifiziert und überwacht, zum Beispiel vom TÜV-Süd.

EMAS

Das „Eco-Management and Audit Scheme“ (EMAS), EG-Verordnung Nummer 1221/2009, ist das weltweit anspruchsvollste System für nachhaltiges Umweltmanagement. Organisationen werden mit dem EU-Label ausgezeichnet, wenn

  • sie ihre Umweltleistung durch ein standardisiertes Managementsystem kontinuierlich verbessern;
  • sie über die selbst gesteckten Umweltziele und deren Umsetzung in ihrer jährlichen Umwelterklärung berichten. Diese ist öffentlich zugänglich und wird von einem staatlich beaufsichtigten, unabhängigen Umweltgutachter validiert;
  • ein Gutachter bescheinigt, dass EMAS in der Praxis richtig umgesetzt wird und dass die Organisation alle Umweltvorschriften einhält (Legal Compliance).

EDL-G auf den Punkt gebracht

Das Ziel des EDL-G ist, in Unternehmen Energie einzusparen, denn Industrie und Gewerbe tragen rund 40 Prozent zum Gesamtverbrauch bei. Gefördert werden sollen zukünftig die Organisationen, die mit Hilfe eines Audits oder Qualitätsmanagements auf Energiebedarf und Nachhaltigkeit achten. Das eröffnet entsprechend qualifizierten Handwerkern und Planern einen Markt von mindestens 50.000 betroffenen Unternehmen. Das BAFA stellt eine öffentliche Liste von anerkannten Auditoren bereit. Sie müssen über eine Kombination aus Ausbildung, Fertigkeiten und Erfahrung verfügen. Ebenso überprüft das BAFA deren Untersuchungen stichprobenhaft.

Weiterführende Links

Anwendungshilfen (Energieaudit) des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Informationen zur ISO 50001 Zertifizierung beim TÜV Süd

Informationen zum EMAS

Öffentliche Liste des BAFA von anerkannten Auditoren