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Nebenangebot und Innovationshoffnung

Mit der Möglichkeit von Nebenangeboten im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe möchte der Gesetzgeber die Innovation in den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und in die Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand holen. Gerade bei schlechter Baukonjunktur versuchen Bauunternehmen, über einen besseren Lösungsvorschlag im Rahmen eines Nebenangebots auch einen besseren Preis zu erzielen angesichts oft wenig auskömmlicher Preise, sagt Diplom-Ingenieur Hugo Wolf, Vorstand der SSF Ingenieure AG.

Deutsche Bahn setzt auf Nebenangebote

Im Bereich des Straßen- und Brückenbaus lasse heute aber fast nur noch die Deutsche Bahn Nebenangebote zu. Sie erhoffe sich beispielsweise Lösungsvorschläge, durch die im Fall einer Brückensanierung die Beeinträchtigungszeiten des Bahnverkehrs reduziert werden können. Da rechne sich für die Bahn auch ein höherer Preis. Die Autobahndirektionen aber bezögen die Stauminimierung nicht in ihre Rechnung mit ein, obwohl dies, so Hugo Wolf, gesetzlich sehr wohl möglich ist. Und Stau verursacht nachweislich berechenbaren volkwirtschaftlichen Schaden.

Peter Krones, Leiter des Zentralen Vergabebüros der sächsischen Landeshauptstadt Dresden, ist insgesamt zurückhaltend in seiner Erwartung, über Nebenangebote neuartige Lösungsvorschläge für einen Bedarf beschaffen zu können. Die Rahmenbedingungen aus vergaberechtlicher Sicht seien zur Zeit zu kompliziert, es fehlten klare gerichtsfeste Regelungen zu Nebenangeboten.
Peter Krones lässt Nebenangebote am ehesten für den VOB-Bereich zu. Seiner Erfahrung nach beteiligen sich Bieter vor allem für die Bereiche Elektro, Sanitär und Lüftung mit Nebenangeboten, allerdings selten, um innovative Lösungen vorzuschlagen.

Die Erwartung des Vergabebüros Dresden richtet sich daher bei der Zulassung von Nebenangeboten bzw. dem Nicht-Ausschluss im VOB-Bereich auf das Ziel der Kosteneinsparung, nicht der innovativer Lösungen. Denn Peter Krones rechnet nicht damit, dass Bieter wirklich diesen Weg nutzen, innovative, nachweislich gleichwertige und zumindest gleich teure Angebote abzugeben.

Er gibt einen weiteren Punkt zu bedenken: „Eine innovative Lösung bedeutet in der Regel Störungen im Bauablauf, weil die sich anschließenden Leistungen/Bauteile/Baustoffe anderer Gewerke nicht darauf abgestimmt sind. Natürlich gibt es Ausnahmen, meist im Straßenbau, weil es sich dort nur um eine Ausschreibung mit einem Leistungsgegenstand handelt. Im VOL-Bereich waren die angebotenen Gegenstände im Nebenangebot, zumindest bisher, weniger innovativ, nur mit anderen Eigenschaften behaftet.“

 

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Bei Nebenangeboten Preis oft wichtiger als Innovation

Bei der Zulassung von bzw. Aufforderung zu Nebenangeboten in Ausschreibungen spielt also der Kostenaspekt bzw. die Hoffnung auf eine wirtschaftlichere Lösung die Hauptrolle. Als Beispiel für ein Nebenangebot, über das Kosten gespart werden konnten, nennt Peter Krones den Abbruch einer Behelfsbrücke. Im Nebenangebot wurde eine alternative Abbruchtechnologie angeboten, diese war der entscheidende Aspekt, durch den hohe Kosteneinsparungen aufgezeigt werden konnten.

Lesen Sie im nächsten Beitrag zum Thema Nebenangebote am 25. Februar 2016 mehr zum Thema Bewertungskriterien für Nebenangebote.