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Wege der Streitbeilegung

Verrechtlichung der öffentlichen Ausschreibungs- und Beschaffungsprozesse und zu viele gerichtliche Auseinandersetzungen, gleichzeitig viele Klagen über unzureichende Ergebnisse in Gestalt von Bauprojekten, die nicht termin- und kostengerecht abgeschlossen werden, wie das Papier des Bundesbauministeriums „Reform Bundesbau“ vom März 2016 konstatierte – wie können Lösungen aussehen?

„Weniger Regelungswut, dafür besser durchdachte möglichst einfache Regeln, die alle Beteiligten verstehen: Das wäre die beste Vorsorge, um unnötigen Streit zu vermeiden“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie Michael Knipper. Denn wenn es zum Streit komme, sei es eigentlich schon zu spät. Es gehe besser, zeige das Beispiel Großbritanniens. „Dort ist seit einigen Jahren vorgeschrieben, nach Baubeginn zunächst eine (vorläufig verbindliche) so genannte `Adjudikation´ durchzuführen“, so Rechtsanwalt Knipper. Unter Einschaltung von Experten komme man während eines Bauvorhabens recht schnell zu einem (vorläufig verbindlichen) Ergebnis. „Es kann zwar nach Abwicklung des Bauvorhabens noch gerichtlich überprüft werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies nur in den wenigsten Fällen geschieht.“

Dass eine außergerichtliche Streitbeilegung bei Bauvorhaben sinnvoll ist, bestätige auch die seit den 1920er Jahren bestehende Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Sie sah in den 1920er Jahren vor, dass jeder Vertragspartner die Durchführung einer außergerichtlichen Streitbeilegung verlangen konnte, eine Regelung, die Ende der 1930er Jahre aus allgemeinen politischen Erwägungen abgeschafft wurde. Der Hauptverband der Bauindustrie will hier wieder anknüpfen und hat gemeinsam mit weiteren Interessierten durch den ehem. Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Papier klären lassen, „dass eine (vorläufig verbindliche) außergerichtliche Streitbeilegung auch verfassungsrechtlich möglich ist“.

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Wege zu mehr Partnerschaft

Als weiteren Ansatz für mehr Partnerschaft auf dem Bau nennt Knipper die so genannte Gebäudedatenmodellierung (Building Information Modelling, BIM), eine positive Entwicklung aus Europa: Alle Baubeteiligten arbeiten an einem elektronischen Gebäudedatenmodell mit der Folge, dass sich die Zahl der „Schnittstellen“ und möglichen Missverständnisse oder Fehler erheblich reduziert. „Es wird sehr viel früher deutlich, was gebaut werden soll, wo Lücken geschlossen werden müssen und wo Optimierungspotenzial liegt.“ Auch für die öffentliche Hand böten sich hier ganz neue Möglichkeiten, etwa über neue Vergabeformen wie die so genannte Innovationspartnerschaft. „Wir stehen erst am Anfang dieser Entwicklung – aber es ist absehbar, dass die bisherigen `konfrontativen´ Vergabe- und Vertragsmodelle möglicherweise schon bald der Vergangenheit angehören werden.“

Vielleicht kann die öffentliche Hand auch von neuen Wegen profitieren, die die Bauindustrie eingeschlagen hat. Knipper nennt als Beispiel die Leitlinien „Fair Business“, bei denen der Hauptverband gemeinsam mit den Kollegen des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) Grundsätze für einen partnerschaftlichen Umgang zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern erstellt hat, ergänzt durch eine gemeinsame Kontaktstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung, die beim Deutschen Beton- und Bautechnikverein in Berlin eingerichtet wurde. Dieser „erstellte vor über 100 Jahren die erste (außergerichtliche) Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen und hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Baurecht daraus inzwischen eine Streitlösungsordnung Bau (kurz SL Bau) entwickelt.“

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