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Energieeffizienz in Unternehmen fördern

Der KfW-Unternehmerkredit Plus richtet sich an innovative mittelständische, nicht-börsennotierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie Freiberufler in Deutschland. Sie müssen sowohl aussagefähige Jahresabschlussunterlagen von mindestens zwei Geschäftsjahren vorweisen als auch Nachweise für Innovationen. Dies kann beispielsweise der Erhalt eines Innovationspreises oder eine Patentanmeldung in den letzten 24 Monaten sein. Entsprechend eingeschätzt wird auch, wer seinen Umsatz oder die Beschäftigtenanzahl drei Jahre in Folge um jeweils mehr als 20 Prozent steigern konnte. Der KfW-Unternehmerkredit wird durch die Europäische Union (EU) ermöglicht – konkret durch das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ und durch den „Europäischen Fonds für strategische Investitionen“ (EFSI). Ziel ist, die Finanzierung von produktiven Investitionen und Betriebsmitteln innerhalb der EU zu erleichtern. Diese sollen am besten auch zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen.

Investitionen anschieben

Die Förderung von größeren mittelständischen Unternehmen sind im KfW-Produkt 044 beschrieben, die von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Programm 046. Sie erhalten einen günstigeren Zinssatz für eine Laufzeit bis zu zehn Jahren. Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 Euro. Höchstens 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben sind möglich. Maximal 15 Millionen Euro sind pro Gruppe verbundener Kunden verfügbar. Die KfW übernimmt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager. Für größere Vorhaben und Unternehmen gibt es den KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt.

Der KfW-Unternehmerkredit Plus umfasst 50 Prozent Haftungsfreistellung. Somit tragen die KfW und die Hausbank jeweils 50 Prozent des Kreditausfallrisikos. Der Kreditnehmer haftet für die Rückzahlung. Sie erfolgt über die Hausbank. Mit ihr sind zuvor auch die Art und Höhe der Sicherheiten zu vereinbaren.

Innovationen und Nachhaltigkeit fördern

Der KfW-Unternehmerkredit Plus ist ein zinsverbilligter Kredit. Dieser wird von der EU als Subvention eingestuft. Entsprechend sind für ihn Höchstwerte einzuhalten. Der haftungsfreigestellte KfW-Unternehmerkredit Plus kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern sie nicht ebenfalls KfW-haftungsfreigestellt sind. Ausgeschlossen sind Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen, Prolongationen und der Unternehmens-/Beteiligungserwerb.

Der Weg zum Kredit beginnt mit dem Kontakt zum Finanzierungspartner und dem Kreditantrag bei selbigem. Anschließend wird der Antrag von der KfW geprüft. Nach seinem Abschluss kann das Projekt starten. Dafür steht bis zum 31. Dezember 2017 ein Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Unterstützung der EU kann die KfW die ohnehin vergünstigten Zinsen noch einmal verbilligen: Es können Sätze ab einem Prozent effektiven Jahreszins angeboten werden. Das Merkblatt zum KfW- Unternehmerkredit Plus gibt einen Überblick dazu.