© John Smith/Fotolia.com

Kommen nun die Umweltzeichen?

Deutschland hat die vier EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 umgesetzt, das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und die dazugehörende Verordnung sind zum 18. April 2016 in Kraft getreten. U.a. können nun öffentliche Auftraggeber im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungsverfahren Umweltzeichen verlangen, vorausgesetzt, sie halten klar definierte Vorgaben ein.

Markt- und Nachfragemacht

Das Legislativpaket Vergaberecht der EU will u.a eine stärkere Berücksichtigung strategischer Ziele wie Innovation, Sozialverträglichkeit und Umweltfreundlichkeit bei der öffentlichen Beschaffung möglich machen. Angesichts der Tatsache, dass öffentliche Aufträge in der EU geschätzt knapp 20 Prozent des BIPs ausmachen, in Deutschland rund 260 Mrd. Euro, können öffentliche Aufträge tatsächlich ein Hebel sein, um wichtige gesellschaftliche Ziele wie den Umwelt- und Klimaschutz zu erreichen: durch entsprechende Signale gegenüber den Herstellern und Anbietern, durch die entsprechende Nachfrage.

So präsentieren Sie Ihr Unternehmen als fachkundig und zuverlässig

  • So werden Sie eingeladen.
  • Tipps für die Teilnahme
  • Rechtliche Grundlagen und Ablauf
Hier geht’s zum Ratgeber

Transparenz durch Gütesiegel

Gütezeichen sind im Bereich von Umwelt- und Klimaschutz seit langem der Versuch, Transparenz über die Märkte zu schaffen mit Blick auf das gesellschaftliche Ziel. Transparenz ist die Voraussetzung dafür, dass sich eine Nachfragemacht auf Verbraucherseite entwickeln kann. Umweltverträgliche Beschaffung rechnet sich aber zudem ökonomisch, auch für die öffentliche Hand. Das Freiburger Öko-Institut e.V. hat in einer Studie für die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am Beispiel von 15 Produkt- und Dienstleistungsgruppen anhand der Lebenszykluskosten errechnet, dass die möglichen Einsparungen bei 10 Produktgruppen die Mehrausgaben bei den übrigen 5 deutlich ausgleichen.

Im Fazit heißt es: „Allein schon aus Gründen der Haushaltskonsolidierung sollte eine umweltverträgliche Beschaffung Vorrang haben.“

Es ist eine Neuerung, dass öffentliche Beschaffer die Vorlage von europäischen und/oder nationalen Gütezeichen verlangen können als Beleg für die in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmale. Zurückzuführen sei diese Neuerung auf jeden Fall auch auf Bemühungen der Nicht-Regierungs- organisationen (NGO), meint Annette Karstedt-Meierrieks, die Rechtsexpertin der DIHK. Die NGO waren schon lange Unterstützer der Labels. Auch das Umweltbundesamt machte sich dafür stark.

Wichtig: Werden einzelne Kriterien, die für das Gütezeichen gefordert sind, vom Auftraggeber nicht bei der Wertung berücksichtigt, muss dies angeben werden. Und öffentliche Vergabestellen müssen Ökozeichen, die die Erfüllung der gleichen Kriterien voraussetzen wie das in der Ausschreibung namentlich genannte, akzeptieren.

Lesen Sie mehr zu den Rahmenbedingungen für die Verwendung von Ökozeichen bei der Beschaffung am 4. Oktober 2016.

Weiterführende Informationen: