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Nachhaltigkeit bei der Vergabe

Die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland wurde umfassend überarbeitet. Die Vergabeverordnung (VgV) 2016 regelt die Einzelheiten der Durchführung. Wesentliche Änderungen sind, die Gestaltungsspielräume für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien zu vergrößern. So können nun auch die Kosten im Lebenszyklus einer Leistung ein Zuschlagskriterium sein. Diese machen bei einem Gebäude durchschnittlich etwa 80 Prozent aus – bei rund 20 Prozent Investitionskosten. Betroffen sind Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte, für Bauaufträge also 5.225.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Die Reform der VgV setzt drei europäische Richtlinien in deutsches Recht um.

Nachhaltigkeit zählt

Grundsätzlich will der Gesetzgeber an der Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem Drei-Stufen-Prinzip festhalten:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • Vergabeverordnungen
  • Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen, freiberufliche Leistungen und Bauleistungen.

Die Vergabe soll aber schlanker und straffer erfolgen. Auftragnehmer, die gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen, sollen künftig ausgeschlossen werden können. Im Gegenzug soll eine Vergabe an einen teureren Anbieter leichter möglich sein, wenn dieser qualitative, soziale oder umweltbezogene Aspekte, die mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, nachhaltiger beachtet als andere Anbieter. So kann zum Beispiel die Herstellung, Bereitstellung oder Entsorgung der Leistung auf ihren Lebenszyklus bezogen werden.

Ziel ist, dass das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis den Zuschlag bekommt. Der Ansatz zur Nachhaltigkeit ist bewusst weit gefasst, um viele Anwendungen zu erlauben. Wichtig ist dabei, offenzulegen, welche Daten, Methoden oder Zielwerte der Auftraggeber wünscht und zur Bewertung der Angebote heranzieht. Bei einer Immobilie können dies beispielsweise gebäudebezogene Kosten für die Nutzung und Sanierung sein. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, was er möchte und wie er die Kriterien dafür gewichtet. Kommt es zu wesentlichen, vertraglichen Änderungen nach Auftragsvergabe, so ist zukünftig eine neue Ausschreibung erforderlich. Also dann, wenn das Vorhaben durch die Änderungen auch für andere Bieter interessant und das wirtschaftliche Gleichgewicht der Vergabe deutlich verlagert wird.

Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen

  • Gute Gründe für Nachhaltigkeit
  • Nachhaltige Beschaffung im Vergaberecht
  • Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeprozess verschiedener Produktkategorien
  • Strategien und Maßnahmen
Hier geht’s zum Ratgeber

Reform 2016 als erster Schritt

In Zukunft soll die Auftragsvergabe komplett elektronisch vonstattengehen und sich von offenen hin zu nicht offenen Verfahren verlagern. Dies ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen besser Chancen für eine Teilnahme: Der öffentliche Auftraggeber kann die Unternehmen hier erst dann zur Erstellung und Einreichung von umfangreichen Unterlagen auffordern, wenn deren Eignung feststeht.

Obwohl die Reform 2016 das größte vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten zehn Jahre darstellt, zeichnet sich bereits jetzt weiterer Anpassungsbedarf ab: Die Einführung der geplanten Freihandelszonen dürften potentiell vor allem Vereinfachungen mit sich bringen, so dass dann eine Abkehr vom etablierten Drei-Stufen-Prinzip wahrscheinlich ist.