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BIM im Vergaberecht

Die Schwierigkeit beim BIM (Building Information Modelling) liegt in der Verknüpfung von digitalen Bauwerksinformationen mit der „analogen“ Rechtswelt, die auf die automatisierten Mengen-, Kosten- und Terminplanungen und (Projekt-)Steuerungen hin ausgerichtet werden muss. Dazu gehört vor allem das Vergaberecht, denn bereits im Vergabeverfahren kann BIM eingesetzt werden.

BIM als Koordinationsmodell

Mit BIM wird ein weiterer Schritt hin zum „digitalen Planen und Bauen“ getan. Die Nutzung von BIM in Form eines digitalen Gebäudemodells von dem geplanten Bau verspricht bereits ab dem Vergabeverfahren zahlreiche Vorteile. Neben der erleichterten Angebotsabgabe, die viel weniger Zeit beanspruchen wird, lassen sich noch folgende Punkte aufzählen:

  • frühzeitige, präzise Vorbereitung der Abrechnung
  • Prüfung von Bauabläufen sowie frühzeitige Erkennung von Konflikten und damit schnelle Lösung
  • bessere Koordination der Baustellenlogistik
  • große Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten
  • Einsatz für ein modernes, dem Lebenszyklus angepassten Facility Management System
  • durch entsprechende Pflege der Daten fortlaufende Weiterentwicklung
  • durch Koordinationsmodelle und Prüftools Abgleich zwischen 3D-Modell und Wirklichkeit und dadurch Identifizierung von Fehlern im Gebäudemodell

 

Digitales Planen und Bauen mit BIM

  • Welche Vorteile der Einsatz von BIM birgt
  • Produktneutralität vs. BIM
  • BIM im Vergaberecht
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BIM im Vergabeverfahren – ein Überblick

Der Einsatz der BIM-Arbeitsmethode erfordert allerdings vor allem vertragliche Regelungen und besondere Umsicht im Bereich des Vergaberechts hinsichtlich der Vergabeverfahren und Ausschreibungsformalitäten, etwa in Bezug auf die BIM-geeigneten Datenplattformen (sog. common data environment), die einzusetzende Software bei den an der Planung und Ausschreibung Beteiligten. Von besonderer Wichtigkeit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die vertragliche Verankerung von BIM ist absolut notwendig für die Umsetzung von BIM im Projekt.

Die BIM-Richtlinien, Ausschreibungsunterlagen, Projektabwicklungspläne und besondere Vertragsbedingungen, als Bestandteile der Verträge, bilden die Grundlage für die Kooperation und Koordination. In ihnen können Ziele, Organisation, Rollendefinitionen, Verantwortlichkeiten, Kooperationsstrategien, Vorgehensweisen, Schnittstellen, Qualitäten und deren Kontrolle festgelegt werden. Wichtig ist dabei vor allem eine weitestgehende einheitliche Gestaltung der Unterlagen und Instrumente für die verschiedenen Planer, Bauherrenvertreter und Bauunternehmen.

 

Hinweis

Die BIM World MUNICH findet vom 27.-28. November 2018 im ICM München statt. Die BIM World MUNICH ist seit 2016 die bestbesuchte und bedeutendste Netzwerkplattform in D-A-CH für nationale und internationale Player für die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft. Der jährliche in München stattfindende Event setzt sich zusammen aus einer Ausstellung mit über 120 Unternehmen für innovative BIM Lösungen, IT-Anwendungen und neuen IoT-Technologien, einer 2-tägigen internationalen Fachkonferenz, sowie aus zahlreichen Breakout Sessions mit praktischen Beispielen aus BIM- und Digitalisierungsprojekten. Mit der neuen BIM Town öffnet die BIM World in 2018 zudem erstmals das Fenster zu den Future-Labs der europäischen Gründer-Szene. Registrierung ist noch bis zum 2. Oktober 2018 möglich unter:

http://www.innovationworldcup.com/iot-wt/categories/bim-smart-construction-award/

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