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Amtliches Verzeichnis Präqualifikation

Anbieter von Liefer- und Dienstleistungen können sich für eine weniger aufwendige Bewerbung um öffentliche Aufträge auftragsunabhängig für ihre jeweiligen Tätigkeitsfelder präqualifizieren lassen. Das heißt, sie weisen dafür grundsätzlich ihre Eignung nach und bestätigen damit, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Seit August 2017 werden erfolgreiche Präqualifizierungen (PQ) nicht mehr in der bundesweiten Datenbank auf www.pq-vol.de, sondern im amtlichen Verzeichnis für den Liefer- und Dienstleistungsbereich www.amtliches-verzeichnis.ihk.de eingetragen. Dieses wird vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geführt.

Präqualifizierungsverfahren bleibt

Die Prüfung, ob Unternehmen die Anforderungen erfüllen, die Voraussetzung für eine Eintragung sind, erfolgt nach dem bisherigen Präqualifizierungsverfahren der Auftragsberatungsstellen. Sie beraten die Vergabestellen und Bieter gleichermaßen rund um das öffentliche Auftragswesen.

Neu ist: Mit der Änderung der Vergabeverordnung (VgV) durch § 48 Abs. 8 wurde die Führung des amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen und für die PQ besteht damit eine rechtlich verbindliche Basis. Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis für Liefer- und Dienstleistungen, mit der eine Eignungsvermutung verbunden ist, müssen nun alle öffentlichen Auftraggeber anerkennen. Ein Anzweifeln setzt nachweislich gute Gründe voraus.

So funktioniert die Präqualifikation Bau

  • Vorbereitung
  • Eignungsnachweise zusammenstellen
  • Präqualifikation aktualisieren
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Verbindlichkeit steigt

Auch die Unterschwellenvergabeordnung (UvgO) äußert sich zur Verbindlichkeit in § 35 Abs. 6. Mit einer Zertifizierung bzw. Eintragung in ein amtliches Verzeichnis dürfen die darin enthaltenen Unterlagen und Angaben vom Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen werden.

Relevant ist die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis bei Bewerbung um öffentliche Aufträge in Deutschland und in der EU für IHK-Mitglieder, Handwerksbetriebe und freiberuflich tätige Personen. Für Anbieter von Bauleistungen existiert ein PQ-VOB-Verzeichnis. Für Berlin führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Präqualifizierung von Unternehmen aus ganz Deutschland aus dem Liefer- und Leistungsbereich durch, die sich um regionale öffentliche Aufträge bewerben möchten. Die Eintragung erfolgt dort im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV).

EEE wird erleichtert

Wie die bisherige PQ-VOL-Datenbank nutzen öffentliche Auftraggeber das amtliche Verzeichnis zur Recherche nach Unternehmen, die sie im Rahmen beschränkter Ausschreibungen und freihändiger Vergaben von Lieferungen oder Dienstleistungen zur Angebotsabgabe auffordern können. Grundlage der Suche ist der CPV-Code der benötigten Leistung oder Lieferung.

Beim Antrag auf Eintragung in das amtliche Verzeichnis werden mehr Angaben abgefragt, als für die eigentliche Präqualifizierung notwendig sind. Damit werden sämtliche Informationen zusammengestellt, die ein potenzieller Bieter, abgesehen von auftragsbezogenen Angaben, für das Ausfüllen eines EEE-Formulars benötigt. Der Eintrag in das Amtliche Verzeichnis erleichtert damit Unternehmen im Bereich der Dienst- und Lieferleistungen auch die Bereitstellung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen.