Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen
- Gute Gründe für Nachhaltigkeit
- Nachhaltige Beschaffung im Vergaberecht
- Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeprozess verschiedener Produktkategorien
- Strategien und Maßnahmen
Sie werden als Bieter von einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschlossen, da es zu Missständen bei Ihren Lieferanten gekommen ist? Diese Gefahr besteht durch das im Juni 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Kritische Berichte über die globalen Beschaffungsketten sowie Forderungen von Business-Kunden und der öffentlichen Hand führen dazu, dass Unternehmen mehr Transparenz in ihre Beschaffung bringen müssen. Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für eine nachhaltigere Wertschöpfungskette.
Konkret geht es um Tätigkeiten und Beschaffung vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Ziel ist die Vermeidung massiver Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen.
Betroffen sind ab 2023 in Deutschland ansässige oder geschäftstätige Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern sowie ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern.
Das Gesetz bezieht sich konkret auf internationale Pakte, im Besonderen auf Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu:
Zu Umweltthemen bezieht sich das Gesetz auf diese Abkommen:
Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen
Unternehmen müssen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachten. Konkret haben Betriebe diese neun Sorgfaltspflichten:
Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht können Zwangs-und Bußgelder bis zu einer Höhe von 8 Mio. Euro bzw. 2% des Jahresumsatzes verhängt werden.
Bei einem rechtskräftig festgestellter Verstoß Ihres Unternehmens und einer Geldbuße von min. 175.000 Euro droht der Ausschluss von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dientsleistungsauftrags in der öffentlichen Beschaffung. Das kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren oder bis zur nachgewiesenen Selbtsreinigung und der Lösung aus dem Wettbewerbsregister auf Antrag gelten.