© Marijus/stock.adobe.com

Energieeffizienz bei Nichtwohngebäuden

Nachdem zuerst die energetische Sanierung und der energieeffiziente Neubau von Wohngebäuden im Mittelpunkt der Förderung standen, unterstützt die KfW Bankengruppe diese Maßnahmen nun auch verstärkt bei Nichtwohngebäuden. Das geschieht im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.

Die technischen Mindestanforderungen für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden sind dabei für alle relevanten Programme gleich. Sie befinden sich im Dokument „Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (276, 277, 278, 217, 218, 219, 220)“. Die Einhaltung dieser Kriterien ist bei Antragstellung von einer nach Paragraph 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) dafür berechtigten Person zu bestätigen. Es empfiehlt sich, solch einen Sachverständigen aus der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes auszuwählen.

Die KfW-Programme 217 – 220 und 276 – 278

Die Förderungen beziehen sich zum einen auf die kommunale und soziale Infrastruktur. Die bestehenden Programme für solche Nichtwohngebäude wurden überarbeitet und um eine Neubauförderung ergänzt. Dazu wurde auch der jeweilige Programmname geändert. Hier stehen die aktuellen Merkblätter zum Download bereit:

Zum anderen wird die energetische Sanierung und der energieeffiziente Neubau gewerblicher Nichtwohngebäude ebenfalls im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gefördert:

Der Unterstützung liegt stets die Systematik der KfW-Effizienzhäuser zu Grunde, also Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die Gebäudehülle. Die Nachweisführung für diese Immobilien basiert auf der Methodik der EnEV. Folgerichtig orientiert sich auch die Qualifizierung entsprechender Sachverständiger an den Vorschriften dieser Verordnung.

Energieeffizienz durch Zinsen und Tilgungszuschüsse fördern

Neben günstigen Zinsen werden in allen genannten Förderprogrammen auch Tilgungszuschüsse gewährt – für unter den Anwendungsbereich der EnEV fallende Flächen, die gemäß DIN 277 berechnet werden. Anbei das Ganze im Überblick:

Sanierung

  • KfW-Effizienzhaus 70: 17,5 % des Zusagebetrags, maximal 175 €/m2
  • KfW-Effizienzhaus 100: 10,0 % des Zusagebetrags, maximal 100 €/m2
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 7,5 % des Zusagebetrags, maximal 75 €/m2
  • Einzelmaßnahmen: 5,0 % des Zusagebetrags, maximal 50 €/m2

Neubau

  • KfW-Effizienzhaus 55: 5,0 % des Zusagebetrags, maximal 50 €/m2
  • KfW-Effizienzhaus 70: Hier wird nur ein zinsverbilligter Kredit gewährt.

Generell gilt: Je besser der energetische Standard, der erzielt werden soll, umso höher liegt die Förderung. Sie soll dazu beitragen, dass die politisch vorgegebenen europäischen und nationalen Klimaschutzziele realisiert werden. Durch den geringeren Energieverbrauch soll gleichzeitig die Nachhaltigkeit des Wirtschaftens vorangetrieben werden.

Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen

  • Gute Gründe für Nachhaltigkeit
  • Nachhaltige Beschaffung im Vergaberecht
  • Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeprozess verschiedener Produktkategorien
  • Strategien und Maßnahmen
Hier geht’s zum Ratgeber