Der Gesetzgeber gibt Unternehmen die Möglichkeit, Verfehlungen durch Selbstreinigung wieder gutzumachen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
Erfüllt ein Bieter einen fakultativen Ausschlussgrund, kann er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Entscheidend ist das Ermessen des Auftraggebers.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Die EEE ermöglicht Unternehmen ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorläufig nachweisen zu können.