Ist einer der Vertragspartner ein öffentlicher Auftraggeber, gelten für Vertragslaufzeiten eigene Gesetze. Diese sollten Sie auch als Bieter unbedingt kennen.
Um den Beschaffungszweck und den damit verbundenen Leistungsaufwand der Bieter zu rechtfertigen, sollte der öffentliche Auftraggeber die Vertragslaufzeiten lang genug bemessen.