Das Bundesland Bayern möchte die Innovationskraft von Start-ups und die Bedarfe der öffentlichen Hand noch besser zusammenbringen. Eine Checkliste des Wirtschaftsministeriums (StMWi) ist nun aktualisiert worden. Sie ist als Frage-Antwort-Liste aufgebaut.
Die Checkliste gibt praxisnahe Tipps und zeigt den geltenden Rechtsrahmen auf. Sie beginnt mit Hinweisen darauf, wo geeignete Start-ups überhaupt entdeckt werden können. Die Vergabestellen sind ferner angehalten, funktionale Leistungsbeschreibungen zu formulieren und Nebenangebote zuzulassen. So können auch Unternehmen zum Zuge kommen, die jenseits eingeübter Pfade unterwegs sind.
Ein weiterer Ratschlag: Bei den Eignungskriterien kann es Start-ups helfen, wenn weniger verlangt wird. Denn: Oft haben sie noch nicht viele Referenzen vorzuweisen oder noch kein Personal mit langjähriger Berufserfahrung. Zu guter Letzt hält die Checkliste einige Hinweise auf Einrichtungen bereit, die die Vergabestellen bei Unsicherheiten unterstützen können.
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