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Service, Nachrichten
24.04.2018, Deutschland

Bereits 1.000 Unternehmen im AVPQ

Bereits 6 Monate nach dem Start des Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) haben sich mehr als 1.000 Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen.

Nach Antrag durch die jeweils aufnehmende Auftragsberatungsstelle wurden diese Unternehmen präqualifiziert. Für sie gilt mit Eintragung in das Verzeichnis die Eignungsvermutung, die der öffentliche Auftraggeber anerkennen muss. Mit der Eintragung in das AVPQ ersparen sich die Unternehmen die zeitintensive und oftmals fehlerbehaftete Nachweisführung bei der Abgabe von Angeboten.

„Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis der IHKs entlastet die Unternehmen von der oftmals aufwändigen Zusammenstellung der teilweise umfangreichen Nachweise und führt so im Ergebnis zu einer regelmäßigen und verstärkten Beteiligung der Unternehmen an Ausschreibungsverfahren“, so Annette Karstedt-Meierrieks, fachliche Leiterin des AVPQ im DIHK. Die bei Ausschreibungen geforderten Nachweise werden im AVPQ im Original hinterlegt und sind für die Vergabestelle erst nach der Eingabe der vom Unternehmen mitgeteilten Präqualifizierungsnummer sichtbar.

Machen Sie auf sich aufmerksam!

Eingetragene Unternehmen sind berechtigt, dass Logo „AVPQ“ zu werblichen Zwecken zu nutzen und so auch der breiteren Öffentlichkeit ihre Zertifizierung bekannt zu machen. Darüber hinaus können sich z.B. Vergabestellen über die allgemein zugängliche Recherchefunktion im AVPQ einen Überblick über die in ihrem Umfeld für entsprechende Aufträge geeignete und präqualifizierte Unternehmen verschaffen. Dies kann bei einer beschränkten Ausschreibung äußerst hilfreich sein, wenn die Firmenliste keine oder nur unzureichende Firmen enthält. Die Eintragung in das AVPQ ist damit auch ein nicht zu unterschätzender Marketingaspekt für Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich.

Sie möchten sich in das AVPQ eintragen lassen? Wenden Sie sich dafür an die für Sie zuständige Auftragsberatungsstelle. Auf den Internetseiten des AVPQ können Sie mit Eingabe Ihrer Postleitzahl bzw. Ihres Firmensitzes den korrekten Ansprechpartner ermitteln.

Quelle: Newsletter der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, April 2018

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