Ein Richterhammer liegt neben einem großen Stapel Papierdokumente und Formulare. Symbolbild für rechtliche Vorgaben und neue Formulare nach dem Berliner Vergabegesetz.
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Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes

Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro greift. Zu den betroffenen Dokumenten gehören unter anderem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe (Wirt-211) sowie die neuen Tariftreue-Formulare Wirt-214.1 und Wirt-214.2.

Im Sommer wurde das Berliner Vergabegesetz novelliert, was seither eine strengere Tariftreueregelung als Pflicht mit sich bringt. Diese gesetzlichen Anpassungen machen eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Vergabeunterlagen erforderlich.

Über diese Änderungen hat unter anderem der Vergabeblog ausführlich berichtet.

Wichtige Neuerungen und Formularanpassungen im Überblick:

  • Der Berliner Vergabeservice hat die Formulare Wirt-211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU sowie für UVgO) und Wirt-215 (Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen) überarbeitet.
  • Das bisher bekannte Formular Wirt-214 wird künftig als Wirt-214.1 geführt und ist für Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 75.000 Euro vorgesehen.
  • Das neue Formular Wirt-214.2 wurde speziell für Ausschreibungen ab 1.000 Euro und bis zu 75.000 Euro eingeführt, sofern ein Leistungszeitraum von mindestens acht Kalendertagen vorliegt und eine Tarifbroschüre einschlägig ist.
  • Derzeit stehen die Dokumente im Word-Format bereit und werden schrittweise in die elektronische Vergabeplattform Berlin eingepflegt.

Praxistipp für Bieter und Beschaffer

Aktuelle Unterlagen nutzen:
Achten Sie in aktuellen Vergabeverfahren genau darauf, ob für Ihre Vergabe die neuen Formulare (insbesondere Wirt-214.2 für Schwellenwerte ab 1.000 Euro) erforderlich sind, um formale Fehler zu vermeiden.

Kurzes Fazit

Die Anpassungen des Berliner Vergabeservices spiegeln die strengeren rechtlichen Vorgaben des novellierten BerlAVG wider und sorgen durch spezialisierte Formulare für mehr Transparenz bei der Tariftreuepflicht.

FAQ

Welche Änderungen brachte das novellierte Berliner Vergabegesetz (BerlAVG)?
Das im Sommer novellierte Gesetz führte unter anderem eine strengere Tariftreueregelung ein, die nun bereits ab Auftragswerten von 1.000 Euro gilt.

Wofür wird das neue Formular Wirt-214.2 verwendet?
Das Formular Wirt-214.2 wurde neu eingeführt für Ausschreibungen von 1.000 Euro bis 75.000 Euro, wenn der Leistungszeitraum mindestens acht Kalendertage beträgt und eine Tarifbroschüre einschlägig ist.

Wo finden sich die aktualisierten Formulare?
Die Dokumente stehen aktuell im Word-Format beim Vergabeservice Berlin zur Verfügung und werden sukzessive in die elektronische Vergabeplattform Berlin integriert.

Quellen:

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