Mit der Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) will das Land Berlin öffentliche Vergabeverfahren durch deutlich angehobene Wertgrenzen (z. B. bei Bauleistungen auf 500.000 Euro) spürbar beschleunigen. Gleichzeitig sorgt jedoch die Herabsetzung der Schwelle für die Tariftreuepflicht auf 1.000 Euro für heftige Kritik der IHK Berlin, die dadurch kleinere Unternehmen gefährdet sieht.
Das Abgeordnetenhaus hat das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) grundlegend reformiert. Während die Beschleunigung durch höhere Schwellenwerte im Fokus steht, bringt das Gesetz auch verschärfte Verpflichtungen für Bieter mit sich.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
- Bei Liefer- und Dienstleistungen gelten landesspezifische Vorschriften erst ab 75.000 Euro (zuvor 10.000 Euro).
- Bei Bauleistungen stieg die Grenze sogar von 50.000 auf 500.000 Euro.
- Das Bestbieterprinzip (§ 6) und die Stärkung junger sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (§ 5) wurden verankert.
Scharfe Kritik an der Tariftreuepflicht
Für erheblichen Disput sorgt vor allem der herabgesetzte Schwellenwert für die Tariftreue. Diese gilt nun bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (bisher 10.000 Euro).
IHK-Präsident Sebastian Stietzel kritisierte laut dpa, dass dies im Ergebnis rund 80 Prozent der Berliner Unternehmen faktisch von öffentlichen Aufträgen ausschließen werde. Berlin sei stark kleingewerblich geprägt, was nichts mit mangelnder Fairness zu tun habe.
Entlastung bei den Wertgrenzen
Positiv werten Branchenbeobachter hingegen die deutlichen Anhebungen der Schwellenwerte. Dies soll den bürokratischen Aufwand für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen bei kleineren Vorhaben spürbar reduzieren.
Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Kombination aus höheren Verfahrensgrenzen und strengeren Tariftreuevorgaben in der Praxis bei einer Ausschreibung auswirkt.
Praxistipp für Unternehmen
Vorbereitung auf Tariftreue:
Da die Tariftreuepflicht im Rahmen des Berliner Vergabegesetz bereits ab 1.000 Euro greift, sollten auch kleine Betriebe und Handwerker ihre Lohnstrukturen und tariflichen Nachweise lückenlos bereithalten, um bei einer Ausschreibung in Berlin reibungslos teilzunehmen.
Kurzes Fazit
Das novellierte Berliner Vergabegesetz bringt durch höhere Wertgrenzen mehr Tempo, wirft aber durch die strenge Tariftreuepflicht neue Hürden für den Mittelstand auf.
FAQ
Was sind die Kernpunkte des neuen Berliner Vergabegesetzes (BerlAVG)?
Das Gesetz bringt deutlich angehobene Wertgrenzen (z. B. 500.000 Euro bei Bauleistungen) zur Beschleunigung, stärkt kleine Unternehmen, verankert das Bestbieterprinzip und weitet die Tariftreuepflicht aus.
Wie hoch ist die neue Wertgrenze für die Tariftreuepflicht?
Die Pflicht zur Tariftreue greift im Rahmen des reformierten Berliner Vergabegesetz nun bereits ab einem geringen Auftragswert von 1.000 Euro (zuvor 10.000 Euro).
Warum übt die IHK Berlin Kritik am neuen Vergabegesetz?
Die IHK kritisiert, dass die extrem niedrige Schwelle für die Tariftreuepflicht rund 80 Prozent der kleingewerblich geprägten Berliner Unternehmen faktisch von öffentlichen Aufträgen ausschließen könnte.
Quellen:


