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Service, Nachrichten
06.09.2013, Deutschland

Beschaffungsvorschrift verlängert

Das BMVBS hat die Beschaffungsvorschrift zur Energieeffizienz bis zum 23. Januar 2017 verlängert.

Die Geltungsdauer der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“ wurde bis einschließlich 23. Januar 2017 verlängert. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nahm in diesem Zuge redaktionelle Änderungen und Klarstellungen vor. Die Beschaffungsvorschrift ist für alle Bundesdienststellen verbindlich.

Quelle: Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 31. Mai 2013

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