Einen Gesetzesentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und zur Optimierung der Vergabestatistik hat das Bundeskabinett Ende Oktober beschlossen. Er befindet sich derzeit im parlamentarischen Prozess.
Worum geht es? Zum einen sollen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit Änderungen im Vergaberecht vorgenommen werden, um den Bedarf der Bundeswehr für Einsätze schneller decken zu können. Dafür sind Änderungen der Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) nötig.
Zum anderen soll der Gesetzesentwurf mit Blick auf die im Aufbau befindliche Vergabestatistik rechtliche Anpassungen vornehmen, damit das Statistische Bundesamt Daten zukünftig erfassen, aufbereiten und auswerten kann.Insbesondere die Änderungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (5,35 Millionen Euro für Bauleistungen; 214.000 Euro für Dienst- und Lieferleistungen) sind von praktischer Relevanz für die Vergabestellen. Hier wird erstmals eine ähnlich umfassende Mitteilungspflicht festgelegt wie im oberschwelligen Bereich.