Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
30.04.2014, Brandenburg

Bewertung des Vergabegesetzes

Die Landesregierung in Brandenburg legte die Bewertung des Vergabegesetzes vor, die auch dem Landtag übermittelt werden soll.

„Die fachliche Bewertung des brandenburgischen Vergabegesetzes hat gezeigt, dass es richtig war, das Gesetz vor drei Jahren auf den Weg zu bringen. Befürchtungen, das Gesetz könnte negative Auswirkungen auf die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren haben, haben sich in der Praxis nicht bestätigt  Ebenso erfreulich ist, dass die öffentlichen Auftraggeber ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Mindestentgeltvorgaben des Gesetzes nachkommen,“ sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.

„Soweit der Bericht Vollzugsdefizite bei der Anwendung der Kontrollinstrumente aufzeigt, nimmt die Landesregierung dies zum Anlass, Möglichkeiten der Vereinfachung bzw. Entlastung zu prüfen“, so der Minister weiter. Ebenso werde zu gegebener Zeit geprüft, „welche Auswirkungen die Einführung eines bundesweiten Mindestlohnes auf die Zukunft des Vergabegesetzes haben wird“.

Hintergrund sind die Regelung des § 14 BbgVergG und eine Entschließung des Landtages, die die Landesregierung auffordert, die Wirksamkeit der Regelungen des Vergabegesetzes als auch den gesetzlich vorgesehenen Kostenausgleich für die Kommunen für die Durchführung des Gesetzes zu überprüfen.

Die Ergebnisse des Berichts

Die öffentlichen Auftraggeber kommen ihren Verpflichtungen aus dem Vergabegesetz nach. Befürchtungen, kleine und mittlere Unternehmen könnten sich weniger an Vergabeverfahren beteiligen, haben sich in der Praxis im Wesentlichen nicht bestätigt. Öffentliche Auftraggeber sehen in der Umsetzung des Vergabegesetzes ausweislich des Evaluierungsergebnisses auch eine Erhöhung des Verwaltungsaufwands. Das gilt etwa für vorgeschriebene Prüfungen und Kontrollen. Zudem sind Vollzugsdefizite bei der Anwendung der Kontrollmechanismen, bei der Verhängung von Vertragsstrafen sowie im Bereich der Kostenerstattung festzustellen. Die Landesregierung wird diese sich aus der Evaluierung ergebenden Aspekte zum Anlass nehmen, eine Optimierung der Bestimmungen vorzunehmen.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Zurück
Ähnliche Nachrichten