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Service, Nachrichten
21.12.2015, Deutschland

Bundesrat stimmt Vergaberechtsreform zu

Der Bundesrat hat nach dem Bundestag dem Gesetz zur Reform des Vergaberechts zugestimmt.

Am 17.12.2015 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Vergaberechts angenommen. Die noch notwendige Zustimmung des Bundesrates wurde bereits am darauffolgenden Tag erteilt. Damit können die Regelungen fristgerecht zum Frühjahr 2016 in Kraft treten.

Mit der Reform des Vergaberechts werden die drei EU-Vergaberichtlinien (2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) in nationales Recht umgesetzt. Die komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts wird vereinfacht. Öffentliche Auftraggeber erhalten mehr Flexibilität im Vergabeverfahren und können so beispielsweise Verhandlungen mit Bietern führen. Zudem wird die Durchführung elektronischer Vergabeverfahren gestärkt, was zu einer Beschleunigung der Prozesse führt.

Inhaltlich wird mit der Novellierung des Vergaberechts der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) völlig neu gefasst. Außerdem wird die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen in das GWB integriert. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in mehreren Rechtsverordnungen geregelt, die in einer Mantelverordnung zusammengefasst werden.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel äußerte sich dazu wie folgt: „Das Vergaberecht sorgt für fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Mit unserer Reform machen wir die Vergaberegeln für Unternehmen und für die öffentliche Hand übersichtlicher und transparenter. Vergabeverfahren werden schneller und effizienter. Dabei stärken wir auch die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte.“

Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2016 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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