Niedersachsen will Bürokratie abbauen – auch bei öffentlichen Vergaben. Darum sollen in Kürze direkte Vergaben von einem geschätzten Auftragswert bis zu 10.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen möglich sein. Bislang sind es 1.000 Euro. Bei Bauleistungen soll zukünftig die Grenze von 15.000 Euro gelten. Das Land erhofft sich dadurch, dass kleinere Aufträge effizienter vergeben werden und kleine und mittelständische Unternehmen eher zum Zuge kommen.
Um die Pläne zu verwirklichen, ist eine Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (WertVO) erforderlich, die „alsbald auf den Weg gebracht werden soll.“ Darüber hinaus ist es beabsichtig, im Dienstleistungsbereich die Grenzen auf 50.000 Euro bei Verhandlungsvergaben und 100.000 Euro bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb zu verdoppeln. Bei Bauaufträgen sollen freihändige Vergaben bis 200.000 Euro Gesamtauftragswert möglich sein. In diesem Bereich gilt bisher eine Grenze von 25.000 Euro als Einzelauftragswert. Für beschränkte Ausschreibungen soll die Grenze von bis zu 150.000 Euro gewerkabhängig auf generell zwei Millionen Euro angehoben werden.
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