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Service, Nachrichten
31.03.2014, Deutschland

EU-Vergaberichtlinien verkündet

Am 28. März wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die neuen EU-Vergaberichtlinien verkündet.

Mit der Verkündigung im Amtsblatt der Europäischen Union am 28. März 2013 treten nunmehr die neuen EU-Vergaberichtlinien 20 Tage später in Kraft. Ab dem 20. April beginnt somit die zweijährige Umsetzungsfrist. Bis April 2016 müssen die EU-Vergaberichtlinien demnach in deutsches Recht umgesetzt sein. Neben verschiedenen Neuerungen umfasst die Novelle auch eine Bereichsausnahme für den Rettungsdienst vom europäischen Vergaberecht. Damit können Kreise und kreisfreie Städte rettungsdienstliche Leistungen ohne europaweite Ausschreibung vergeben. Auch die Wasserversorgung bleibt weiter in der Hand der Kommunen. Grund hierfür ist eine Internetpetition der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“, die eine Privatisierung der Wasserversorgung verhinderte. Bereits im Juni 2013 wurde dieser Sektor von der Konzessionsrichtlinie ausgeschlossen.

forum vergabe e.V. stellt auf seinen Internetseiten die Texte der neuen EU-Vergaberichtlinien zur Verfügung.

 

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