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Service, Nachrichten
04.09.2019, Deutschland

EuGH kippt deutsche Festpreise für Planungsarbeiten

Seit vielen Jahren galten für Planungsarbeiten von Architekten und Ingenieuren in Deutschland festgeschriebene Höchst- und Mindestpreise. Das oberste EU-Gericht bereitet dem nun ein Ende.

Die bislang geltende deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht (Rechtssache C-377/17). Öffentliche Auftraggeber sind ab sofort dazu verpflichtet, die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mehr anzuwenden.

Andere EU-Anbieter außen vor

Der EuGH gab damit der EU-Kommission Recht, die Deutschland wegen der HOAI verklagt hatte. Er sah in den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsarbeiten, wie die HOAI sie vorsieht, ein Hindernis für Anbieter aus anderen EU-Staaten. Sie könnten sich nicht in Deutschland niederlassen, da sie nicht über den Preis konkurrieren könnten.

Die Bundesregierung hatte die Ansicht vertreten, dass die Mindestsätze erforderlich seien, um unter anderem Qualität und Verbraucherschutz sicherzustellen. Das sah der EuGH anders: Die Mindestsätze gälten nämlich nur für Architekten und Ingenieure. Entsprechende Leistungen könnten aber auch von anderen Dienstleistern erbracht werden, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen müssten. Daher seien die Mindestsätze ungeeignet, hohe Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz zu sichern, befanden die Richter.

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