In Ergänzung zu der bereits beschlossenen Reform des Vergaberechts in Hamburg haben SPD und Grüne jetzt mit einem Zusatzantrag (Drucksache 22/17553) eingefordert, dass der Senat sich um die Berücksichtigung der Tarifbindung und Tariftreue im Vergaberecht kümmern soll. Sie erwarten einen Gesetzesentwurf, der sich an den Entwurf des Bundestariftreuegesetzes anlehnt und bestehende Regelungen wie im Saarland oder Bremen als Richtschnur nimmt. Er soll auch für Vergaben unterhalb von 100.000 Euro gelten. Die beiden Hamburger Regierungsparteien möchten damit gute Arbeitsbedingungen und Löhne fördern.
Schon im Dezember hatte die Linke einen Antrag (Drucksache 22/17394) gestellt, der Tariftreue im Hamburger Vergabegesetz verankern sollte – ebenfalls, um „gute Arbeit“ zu sichern. Darin enthalten waren bereits konkrete Veränderungsvorschläge für das Gesetz. Die Bürgerschaft hat über beide Anträge in ihrer Sitzung am 15. Januar beraten und diese in den Haushaltsausschuss überwiesen.
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