Die schwarz-rote Landesregierung in Hessen plant eine umfassende Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Die Novelle sieht eine massive Anhebung der Vergabefreigrenzen vor, um die Verwaltung zu entlasten. Parallel dazu werden die Tariftreueregelungen inhaltlich verschärft und auf private juristische Personen ausgeweitet, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen konsequent zu unterbinden.
Massive Anhebung der Schwellenwerte
Um Vergabeverfahren zu beschleunigen, sollen öffentliche Aufträge künftig bis zu deutlich höheren Summen einfacher vergeben werden können:
- Liefer- und Dienstleistungen: Erhöhung der Freigrenze auf 100.000 Euro.
- Bauleistungen: Erhöhung der Freigrenze auf 750.000 Euro.
Tariftreue: Höhere Schwelle, schärfere Regeln
Die Bagatellgrenze, ab der die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten greifen, soll von 10.000 Euro auf 20.000 Euro verdoppelt werden. Trotz dieser Anhebung betont das Wirtschaftsministerium eine inhaltliche Verschärfung:
- Adressatenkreis: Die Pflichten gelten künftig auch für juristische Personen des privaten Rechts.
- Präqualifikationsverfahren Tarif: Im Baubereich soll die bloße Eigenerklärung durch ein formelles Prüfverfahren ersetzt werden.
- Rechtsverordnung: Die Landesregierung kann künftig Entgelte auf Basis von Branchentarifverträgen verbindlich per Verordnung vorgeben.
Aktueller Status der Gesetzgebung
Der Gesetzentwurf wurde bereits im Hessischen Landtag in erster Lesung beraten. Das Ziel der Reform unter dem Motto „Einfach vergeben, richtig bezahlen“ ist eine Balance zwischen bürokratischer Entlastung und sozialer Absicherung.
FAQ
Was ändert sich beim HVTG in Hessen für Bauleistungen?
Die Vergabefreigrenze für Bauleistungen wird auf 750.000 Euro angehoben. Zudem wird ein „Präqualifikationsverfahren Tarif“ eingeführt, das die bisherige einfache Erklärung zur Tariftreue ersetzt.
Ab wann gilt die Tariftreuepflicht nach der HVTG-Novelle?
Die Pflicht zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn greift laut Entwurf künftig ab einem Auftragswert von 20.000 Euro (vorher 10.000 Euro).
Wer ist von den neuen Tariftreueregelungen in Hessen betroffen?
Neben öffentlichen Auftraggebern wird der Adressatenkreis auf juristische Personen des privaten Rechts ausgeweitet, sofern diese öffentliche Aufträge ausführen.
Quellen:

