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Service, Nachrichten
17.06.2013, Hamburg

Landesmindestlohn in Kraft

In der Freien und Hansestadt Hamburg gilt seit dem 10. Juni ein Landesmindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde.

Städtische Unternehmen in Hamburg sowie Firmen, die Aufträge der Hansestadt ausführen, müssen ihren Mitarbeitern seit dem 10. Juni 2013 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen. Hintergrund ist die Regelung für einen Landesmindestlohn des Hamburger Senats, der damit die eigenen Handlungsspielräume für eine existenzsichernde Bezahlung von Arbeitnehmern nutzt. Das Mindestlohngesetz beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Stadt, den Mindestlohn in allen städtischen Unternehmen durchzusetzen. Zudem gilt der Mindestlohn für alle zukünftigen öffentlichen Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistung, egal ob sie ausschreibungspflichtig sind oder frei vergeben werden. Auch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist darin eingeschlossen. Bereits bestehende Verträge werden darauf hin überprüft, ob eine Vertragsanpassung kurzfristig möglich ist. Damit setzt Hamburg ein deutliches Signal an die Bundesregierung. Bislang ist die Durchsetzung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns im gesamten Bundesgebiet mehrfach gescheitert.

Das Hamburger Mindestlohngesetz finden Sie unter „Gesetze & Verordnungen“ auf Vergabe24.

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