Das Protokoll einer Besprechung der Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler zur Staatsmodernisierung vom 4. Dezember enthält Beschlüsse, die das Vergaberecht betreffen. Darüber hatte der Vergabeblog berichtet. Die 14 konkreten, teils mit Deadlines versehenen Maßnahmen untermauern das Ziel, Vergabeverfahren zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.
Neben recht kleinteiligen Vorhaben wie die Ausweitung der Nachweise durch Eigenerklärung, die die Betriebe unmittelbar entlasten können, geht es auch um Strukturen, die verändert werden sollen. So soll bis zum 31. Dezember 2027 ein digitaler Marktplatz Deutschland eingerichtet werden, über den „öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz künstlicher Intelligenz durchführen können.“ Es soll auch mehr zentrale Vergabestellen geben, und der Bund hat die Aufgabe, bis zum 30. Juni einen Vorschlag für eine substanziell vereinfachte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorzulegen.
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