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Service, Nachrichten
02.01.2017, Baden-Württemberg

Mindestlohn und LTMG

Die Servicestelle LTMG informierte über die Anwendung des vergabespezifischen Mindestentgelts im LTMG.

Ab 1. Januar 2017 wird der bundesgesetzlich geregelte Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz 8,84 € brutto je Zeitstunde betragen. Dies führt zu einer Abweichung vom vergabespezifischen Mindestentgelt im Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) von 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Der bundesgesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daher ist auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Baden-Württemberg ab 1. Januar 2017 übergangsweise der bundesgesetzliche Mindestlohn von 8,84 € brutto je Zeitstunde anzuwenden.

Es wird angestrebt, durch eine Änderung des LTMG das vergabespezifische Mindestentgelt im LTMG dauerhaft an die Vorgaben und Höhe des bundesgesetzlichen Mindestlohn zu koppeln. Die Servicestelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz informiert auf ihrer Homepage und dem Newsletter, sobald diese Änderung erfolgt ist.

Quelle: Servicestelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz

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