Mindestlohnfreie Zeit
Bis März 2013 kann es in der Abfallwirtschaft zu einer mindestlohnfreien Zeit kommen, da die Verordnung der Allgemeinverbindlichkeit am 31. Dezember endet.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. meldete kürzlich, dass am 31. Dezember die Allgemeinverbindlichkeit für Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft endet. Bisher betrug der Mindestlohn pro Stunde 8,33 Euro. Die Tarifparteien verständigten sich bereits auf einen neuen Mindestlohn und haben einen Antrag auf eine neue Allgemeinverbindlichkeit bei der Bundesregierung gestellt. Doch durch die zu erwartende Bearbeitungszeit, etwa bis März 2013, entsteht eine mindestlohnfreie Zeit. Der neue Mindestlohn beläuft sich auf 8,68 Euro pro Stunde und wird voraussichtlich bis Juli 2014 gelten.